Strafnachlass in US-Filesharing-Fall
Statt knapp zwei Millionen nur 54.000 US-Dollar Schadensersatz, das klingt fast wie ein Schnäppchen. Ein Berufungsgericht in Minnesota hat die im ersten großen Filesharing-Verfahren in den USA von einer Jury festgesetzte Schadensersatzsumme für "monströs und schockierend" befunden. Unter ausführlicher Würdigung aller Verfahrensdetails und besonders des Verhaltens der Beklagten Jammie Rasset-Thomas entschied das Gericht, die Höhe des Schadensersatzes auf 54.000 US-Dollar zu reduzieren(öffnet im neuen Fenster) . Diese Summe sei insbesondere angesichts der einfachen Lebensverhältnisse von Thomas-Rasset ausreichend, um den gewünschten "Abschreckungseffekt" zu erreichen.
Das Gericht entschied zugleich, dem von den Anwälten der Beklagten vorgebrachten Zweifel an der grundsätzlichen Verfassungswidrigkeit der Schadensersatzbemessung nicht nachzugehen. Richter Michael J. Davis betonte, dass es seiner Auffassung nach praktisch unmöglich sei, den tatsächlich entstandenen Schaden vernünftig zu kalkulieren. Damit bleibt weiter offen, ob ein Schadensersatz in Millionenhöhe oder auch nur in Höhe von einigen zigtausend Dollar für das illegale Anbieten von 24 Musikstücken in einer Tauschbörse völlig unangemessen und deshalb verfassungswidrig ist.
Laut P2Pnet(öffnet im neuen Fenster) haben die klagenden Plattenfirmen Jammie Thomas-Rasset eine Einigung angeboten, wenn sie bereit sei, einen Schadensersatz von 25.000 US-Dollar zu zahlen. Das lehnte Thomas-Rasset aber ab: "Ich sage ihnen: Entweder, wir einigen uns zu meinen Bedingungen, oder ihr könnt versuchen, vor Gericht den entstandenen Schaden nachzuweisen. Wenn ihr mehr als 24 Dollar nachweisen könnt, habt ihr Glück..."
Der Fall dürfte die Gerichte wohl noch eine Weile beschäftigen.
Derweil verstärkt die Musikindustrie ihren Kampf gegen das Filesharing in Großbritannien. Dabei scheinen die von ihr beauftragten Kanzleien und Ermittlungsfirmen nicht zimperlich vorzugehen. Bei der Verbraucherschutzorganisation Which häufen sich laut BBC Beschwerden von Internetnutzern über ungerechtfertigte Warnschreiben wegen Dateitauschaktivitäten.
So wurde ein 78-Jähriger von der Londoner Firma ACS:Law angeschrieben, weil er illegal einen Pornofilm heruntergeladen haben soll. ACS:Law bot dem Rentner an, das Ermittlungsverfahren gegen ihn bei Zahlung von 500 Pfund einzustellen. Der Sohn des Betroffenen bestreitet, dass sein Vater die Tat begangen hat. Er erklärte laut BBC(öffnet im neuen Fenster) : "Er weiß weder, was Filesharing noch was Bittorrent ist. Ganz sicher hat er das weder getan noch jemand anderem seinen Computer dafür überlassen."
Matt Bath von Which ist überzeugt, dass viele Unschuldige mit derartigen Vorwürfen konfrontiert werden. Er empfiehlt den Leuten, die sich zu Unrecht beschuldigt sehen, alles "energisch zu bestreiten und wenn möglich nachzuweisen, wo sie zum Zeitpunkt der Tat gewesen" sind.
Andrew Crossley von ACS:Law bestand gegenüber der BBC darauf, dass die durchgeführten Ermittlungen grundsätzlich korrekt seien. Zugleich gab Crossley zu, dass es Fälle gab, die fallengelassen wurden. Eine konkrete Zahl nannte er jedoch nicht.
Zu den Kunden von ACS:Law gehört laut Crossley auch die deutsche Firma Digiprotect, die hierzulande im Auftrag von Rechteinhabern gegen Filesharer vorgeht. [von Robert A. Gehring]
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