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Bundeskartellamt eröffnet Bußgeldverfahren gegen Google

Internetkonzern zu Stellungnahme in drei Fällen aufgefordert. Beim Bundeskartellamt in Bonn läuft ein Bußgeldverfahren gegen Google. Die Wettbewerbsbehörde plane aber nicht, sich den US-Konzern zur Brust zu nehmen, sagte ein Sprecher.
/ Achim Sawall
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Das Bundeskartellamt hat ein Bußgeldverfahren gegen Google eröffnet. Das bestätigte Behördensprecher Kay Weidner Golem.de. Insgesamt gibt es vier Beschwerden über Google bei den deutschen Wettbewerbshütern: zwei von der Microsoft-Tochter Ciao, eine vom Kartendienstanbieter Euro-Cities und eine von den deutschen Printzeitungs- und -zeitschriftenverlegern. Entscheidend für das Bußgeldverfahren ist nur die zweite Beschwerde von Ciao.

Ciao fühlt sich seit der Übernahme durch Microsoft von Google benachteiligt, und führt deshalb Beschwerde. Ciao behauptet, Google habe Geschäftsverhandlungen mit der Microsoft-Tochter über einen auslaufenden Werbevertrag nur deshalb aufgekündigt, weil Ciao den Partner beim Kartellamt gemeldet hatte. Dies sei wettbewerbswidrig. Weidner: "Es gibt eine Vorschrift im deutschen Kartellrecht, nach der es verboten ist, einem anderen wirtschaftlichen Nachteil zuzufügen, weil dieser ein Einschreiten der Kartellbehörde beantragt oder angeregt hat. Ciao hat genau das angemahnt."

Werde dies nachgewiesen, dann wäre diese Vorschrift verletzt, so Weidner. Diesem Vorwurf gehe das Kartellamt mit dem Bußgeldverfahren gegen Google nun nach. Diese Vorschrift werde nicht häufig angewandt, ein Bußgeld werde oft auch nur mit der Aufforderung, das Verhalten abzustellen, angedroht. Es sei davon auszugehen, dass ein mögliches Bußgeld keine abstruse Höhe annehme, sagte Weidner.

Ciao hatte aufgrund "unfairer Vertragsbedingungen" bereits im Dezember 2009 Beschwerde beim Bundeskartellamt eingereicht. Ob die Behörde aber in dieser Hauptsache ein Verfahren einleitet, ist noch völlig ungewiss. "Ob da überhaupt etwas gemacht wird, steht noch völlig in den Sternen", sagte der Sprecher.

Snippets

Die Verlegerverbände VDZ (Verband Deutscher Zeitschriftenverleger) und BDZV (Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger) kritisieren in ihrer Beschwerde, dass Google für die Anzeige von Textauszügen (Snippets) in seiner Suchmaschine nicht an sie zahlt. Der Onlinekartendienst Euro-Cities wehrt sich in seiner Beschwerde gegen das kostenlose Konkurrenzangebot bei Google Maps.

"Alle handeln davon", so Weidner, "dass Google in missbräuchlicher Weise seine marktbeherrschende Stellung bei Suchmaschinen ausnutze und ein kartellrechtlicher Verstoß vorliege." Das Bundeskartellamt habe Google aufgefordert, Stellung zu den drei Vorwürfen zu nehmen. Außer dem Bußgeldverfahren wegen Ciaos Beschwerde sei aber kein Verfahren geplant. "Daraus kann man aber nicht folgern, dass wir Verfahren gegen Google planen. Das kann auch nicht mit der Annahme verwechselt werden, dass wir uns jetzt Google zur Brust nehmen." Es gebe auch keine Ermittlungen gegen Google, sagte er.


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