EU-Parlament will Nachbesserung beim Swift-Abkommen
Umfangreiche Daten- und Rechtsschutzforderungen erhoben
Das Europäische Parlament verlangt von der spanischen EU-Präsidentschaft ausführliche Auskünfte über das Bankdaten-Austauschprogramm mit den USA. Die Datenschutzbedenken müssten beim Abkommen berücksichtigt werden, fordern die Parlamentarier.
Das EU-Parlament lässt die Muskeln spielen. Die Parlamentarier drohen, dem geplanten Abkommen mit den USA über die Weitergabe von Daten zum Zahlungsverkehr der EU-Bürger (Swift-Abkommen) die Zustimmung zu verweigern. Das berichtet der Newsdienst EUobserver. Laut einem Sprecher des EU-Parlamentspräsidenten Jerzy Buzek hat weder die alte schwedische noch die neue spanische Ratspräsidentschaft bisher eine Anfrage des EU-Parlaments vom Dezember 2009 zu Details des Abkommens beantwortet.
In einer am Montag auf Initiative der liberaldemokratischen Fraktion vom EU-Parlament verabschiedeten Erklärung verlangt das Parlament nun unter anderem, dass "die Daten nur zur Terrorismusbekämpfung übermittelt und verarbeitet werden dürfen", dass "EU-Bürgern dieselben Schutzrechte und Rechtsansprüche, wie sie in der EU existieren, zugestanden werden, und dass die Rechtmäßigkeit und Angemessenheit des Datentransfers in den USA einer gerichtlichen Prüfung unterzogen werden könnten", und dass das vorläufige Abkommen "höchstens für 12 Monate" gültig sein dürfe.
Sollte die spanische Ratspräsidentschaft den Forderungen des Parlaments nicht in angemessenem Umfang nachkommen, könnte das Abkommen tatsächlich platzen. Die EU-Justizminister hatten nämlich am 30. November des vergangenen Jahres überraschenderweise das Abkommen mit den USA von der Zustimmung des EU-Parlaments abhängig gemacht.
Sollte es wirklich zu einer Blockade des Abkommens kommen, könnten die USA nicht mehr legal auf die Daten des europäischen Zahlungsverkehrs zugreifen. Seit 1. Januar 2010 werden die Daten des innereuropäischen Zahlungsverkehrs nicht mehr auf Swift-Servern in den USA verarbeitet, sondern in den Niederlanden und der Schweiz. Ohne ausdrückliche Genehmigung dürfen die Daten von dort nicht in die USA weitergegeben werden. [von Robert A. Gehring]
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Ich denke, dass das der Threadersteller ironisch gemeint hat. Wenn nicht, dann tut mir...
weil ein Ami sich legal bewaffnen darf ;-)
Und dann gibt es immer noch Leute, die glauben es gäbe ien Bankgeheimnis