Denic stellt komplett auf AuthInfo um
Das AuthInfo-Verfahren(öffnet im neuen Fenster) sieht vor, bei der Registrierung einer Domain bei einem Provider diesen mit der Hinterlegung eines Passworts (AuthInfo) in Form eines Hashwerts bei der Denic(öffnet im neuen Fenster) zu beauftragen. Es gibt keine Vorgaben der Denic, ob der Domaininhaber selbst ein Passwort auswählt oder ob der Provider dies tut und es dem Domaininhaber mitteilt.
Bei einem Providerwechsel muss der Inhaber der Denic lediglich die AuthInfo mitteilen, um das Verfahren in die Wege zu leiten. Die AuthInfo ist allerdings nur begrenzt gültig und verfällt nach spätestens 30 Tagen. Ein Providerwechsel kann dann mit dieser AuthInfo nicht mehr durchgeführt werden. Soll der Providerwechsel weiterhin stattfinden, muss wieder eine AuthInfo hinterlegt werden.
Sollte es dem Domaininhaber nicht möglich sein, bei seinem derzeitigen Provider eine AuthInfo zu beauftragen (etwa weil der Provider nicht mehr existiert, der Domaininhaber ihn nicht erreicht oder der Provider nicht reagiert), so kann er auch ein Providerwechselpasswort direkt von der Denic erhalten. Der Domaininhaber wendet sich in diesem Fall an das Denic-Mitglied, das die Domain zukünftig verwalten soll. Das AuthInfo-Verfahren soll ab dem 2. Februar auch für Domains im Transit-Verfahren(öffnet im neuen Fenster) verwendet werden.
Das auslaufende Providerwechselverfahren schrieb für den aktuellen und den zukünftigen Provider Prüfungspflichten vor, um sicherzustellen, dass der Providerwechselauftrag für die Domain nur von einer dazu berechtigten Person angestoßen wurde. Da jeweils mehrere Tage als Reaktionszeiten vorgesehen waren, konnte ein Providerwechsel bis zu seinem Abschluss bis zu fünf Werktage benötigen.
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