Datev eRechnung verarbeitet elektronische Rechnungen
Immer mehr Lieferanten wollen weg von der Papierrechnung und hin zu elektronischen Rechnungen. Doch um auch bei elektronischen Rechnungen die Vorsteuer abziehen zu können, sind Voraussetzungen zu erfüllen, die bislang kompliziert umzusetzen waren.
Die Datev eG, Dienstleister vieler Steuerberater und Buchhalter, will mit eRechnung(öffnet im neuen Fenster) dazu auf der Cebit im März 2010 eine Lösung vorstellen. Damit sollen sich elektronische Rechnungen auf einfache Art sowohl akzeptieren als auch versenden lassen, wobei das System dafür sorgt, dass sowohl bezüglich der Gültigkeit der elektronischen Signatur als auch hinsichtlich der Datenhaltung alle Anforderungen erfüllt werden.
Denn eine elektronische Rechnung berechtigt nur in Verbindung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zum Vorsteuerabzug. Die Signatur soll nachweisen, dass die Rechnung unverändert und die Identität des Signierenden einwandfrei ist.
Damit die Rechnung auch in der Buchhaltung verarbeitet und die Vorsteuer rechtskonform abgezogen werden darf, muss außerdem eine Signaturprüfung durchgeführt werden. Das Prüfprotokoll ist in digitaler Form gemeinsam mit der signierten Rechnung revisionssicher zehn Jahre lang zu archivieren.
Mit der browserbasierten Anwendung eRechnung will Datev kleinen und mittleren Unternehmen diese Arbeiten abnehmen. Kernstück ist die digitale Belegverwaltung: Über das Onlinesystem greifen Unternehmen wie auch deren Steuerberater gemeinsam auf den im Datev-Rechenzentrum gespeicherten Datenbestand zu, wobei sich auch originär elektronische Rechnungen in die Belegverwaltung online übermitteln lassen. Die Signaturprüfung wird dabei automatisch im Rechenzentrum durchgeführt, Rechnungen, Signaturen sowie Prüfprotokolle werden dort archiviert.
Zudem können via eRechnung auch elektronische Rechnungen an Kunden versandt werden. Die Rechnungsdatei wird dazu ebenfalls in die Belegverwaltung online übertragen und von der Datev signiert, wofür lediglich eine Vollmachterklärung des Unternehmens erforderlich ist. Anschließend erhält der Rechnungssteller eine E-Mail mit Link auf die Rechnung, die er an den Kunden versenden kann.
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