Bürgerrechtler gegen Arbeitnehmerdatenbank Elena
Bürgerrechtler haben die zum Jahresbeginn 2010 gestartete Arbeitnehmerdatenbank Elena scharf kritisiert. Rainer Hammerschmidt vom Aktionsbündnis 'Freiheit statt Angst'(öffnet im neuen Fenster) sagte: "Dies ist eine weitere Vorratsdatenspeicherung. Erneut werden unnötigerweise die Daten von 40 Millionen Arbeitnehmern gespeichert."
Das Elena-Verfahren (Elektronischer Entgeltnachweis) war als Jobcard von der rot-grünen Bundesregierung Gerhard Schröders (SPD) gestartet worden und geht auf die Initiative der Hartz-Kommission und der Arbeitgeberverbände zurück.
Seit 1. Januar 2010 muss jeder Arbeitgeber für alle Arbeiter und Angestellten einmal monatlich einen umfangreichen Datensatz an eine zentrale Datenbank bei der Rentenversicherung Bund in Würzburg übermitteln. Neben Angaben zu Gehalt und Sozialabgaben werden auch Kündigungsgründe wie Abmahnungen und detaillierte Angaben zur Art der Fehlzeiten festgehalten. Dazu gehört auch die Abwesenheit am Arbeitsplatz wegen legaler und illegaler Streiks. Die Gewerkschaften sehen darin die Erstellung elektronischer schwarzer Listen gegen Menschen, die wegen Streikbeteiligungen dann möglicherweise keinen Arbeitsplatz mehr bekommen.
"Elena zeigt eindrucksvoll, dass neue Technologien auch wesentlich zum Bürokratieabbau beitragen können" , hatte hingegen Wirtschaftsminister Michael Glos(öffnet im neuen Fenster) (CSU) im Juni 2008 gesagt. Ziel sei es, Einkommensnachweise elektronisch in Verbindung mit einer persönlichen Chipkarte auszustellen.
Das Aktionsbündnis "Freiheit statt Angst" betont dagegen, dass personenbezogene und sensible persönliche Daten nicht in zentrale Datenbanken gehören: "Verknüpfungen von persönlichen Daten mit einem Generalschlüssel wie der Steuer-ID bergen die Gefahr des gläsernen Bürgers." Das Elena-Verfahren sei gefährlich und völlig unnötig, weil Aufwand und mögliche Einsparung in keinem Verhältnis stünden.
Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) forderte zuletzt am vergangenen Wochenende deutliche Einschränkungen. "Ich finde, wir sollten uns auf Daten beschränken, die für das Ausstellen der fraglichen Arbeitsbescheinigungen unbedingt erforderlich sind" , sagte sie dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel(öffnet im neuen Fenster) . Angaben über Streiktage oder Abmahnungen gehörten "sicher nicht in diese Kategorie" .
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