Schärferer Jugendschutz in sozialen Netzwerken geplant

Betreiber von sozialen Netzwerken können in Deutschland künftig mit verstärkten Jugendschutzmaßnahmen rechnen. Das geht aus einem Arbeitsentwurf zur Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages(öffnet im neuen Fenster) hervor, den die Rundfunkkommission der Länder vorgelegt hat.
Eine Alterskennzeichnung für Angebote, in denen Zugang zu nutzergenerierten Inhalten gewährt wird, setze künftig voraus, dass "der Anbieter nachweist, dass die Einbeziehung oder der Verbleib von Inhalten im Gesamtangebot verhindert wird, die geeignet sind, die Entwicklung von jüngeren Personen zu beeinträchtigen" , heißt es in dem Entwurf. Und: "Der Anbieter hat nachzuweisen, dass er ausreichende Schutzmaßnahmen ergriffen hat." Der Nachweis gelte als erbracht, wenn sich der Anbieter dem Verhaltenskodex einer anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle unterwirft.
Ob eine Pflicht zur Alterskennzeichnung für Onlineinhalte kommt, ist dem Entwurf nicht klar zu entnehmen. Die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten für Rundfunk und Internet wäre für die Anbieter von nutzergeneriertem Content künftig zuständig.
Arbeitsentwurf nicht endgültig
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) ist Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder. Anna Steiert von der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz sagte Golem.de, am 27. Januar 2010 finde zu dem Entwurf eine Anhörung in Mainz statt, wo die zuständigen staatlichen Stellen und die Onlinebranche vertreten sein werden. Der Arbeitsentwurf, der an die Branche verschickt worden sei, sei noch nicht als endgültig zu verstehen: "Da wird noch mal rangegangen" , versicherte Steiert, weil der Input der Experten aus der Praxis sehr wichtig sei.



