Joel Tenenbaum will neuen Filesharing-Prozess
Die Mitschuld der Musikindustrie
Der im vergangenen Jahr in den USA wegen illegalen Filesharings zu 675.000 Dollar Schadensersatz verurteilte Student Joel Tenenbaum hat die Neuauflage des Prozesses beantragt.
Die Musikindustrie war in der Vergangenheit selbst schuld, dass Millionen Musikliebhaber sich in Tauschbörsen bedienten. Diese Auffassung vertreten die Anwälte von Joel Tenenbaum in ihrer am Montag vorgelegten Begründung zum Antrag auf Neuauflage des Prozesses gegen ihren Mandanten. Tenenbaum war im vergangenen Jahr im zweiten großen Filesharing-Prozess zu insgesamt 675.000 US-Dollar Schadensersatz verurteilt worden. Die Jury befand ihn für schuldig, 30 urheberrechtlich geschützte Musikstücke illegal in Tauschbörsen angeboten zu haben.
Tenenbaums Anwälte machen nun geltend, dass die Musikfirmen der Komplizenschaft schuldig seien, weil sie "die von ihnen auf CD veröffentlichten Musikstücke nicht verschlüsselten und sich weigerten, die Musikstücke legal online zum Erwerb anzubieten". Tenenbaum sei wie "Millionen anderer College-Studenten" quasi dazu gezwungen gewesen, seinen Musikbedarf bei Tauschbörsen zu decken. Zudem hätten die Plattenfirmen die Nachfrage nach populären Titeln noch mit ihrer aggressiven Marketingstrategie angeheizt. Das alles sei fahrlässig gewesen und habe das rechtswidrige Verhalten von Tenenbaum geradezu herausgefordert.
Als Analogie für ihre Argumentation führen die Anwälte das Beispiel eines nicht eingezäunten Swimmingpools an, der Kinder anlocke und so Unfälle provoziere. Es sei im US-Recht lange anerkannt, dass den Grundstücksinhaber in solchen Fällen eine Mitschuld treffe. Die Musikindustrie habe in diesem Sinne dazu beigetragen, dass "Tenenbaum mit Millionen anderen in den großen, nicht eingezäunten Pool des nichtautorisierten Filesharings fiel".
Die Anwälte argumentieren in ihrem Wiederauflageantrag außerdem, das Gericht habe Tenenbaum rechtswidrig die Verteidigung mit dem Fair-use-Argument verweigert, der Prozess sei nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden und die Höhe des festgelegten Schadensersatzes sowie das Verfahren seiner Berechnung seien verfassungswidrig. Sollte eine Neuauflage des Prozesses abgelehnt werden, fordern die Anwälte zumindest eine deutliche Reduktion der Schadensersatzhöhe. [von Robert A. Gehring]
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Ne, die Künstler hungern, weil sie von der Musikindustrie vermarktet werden, anstatt...
Wie gesagt, solange nicht ein höherer Schaden nachgewiesen wird, in dubio pro reo. Wenn...
Habe darüber nachgedacht. Diebstahl bleibt Diebstahl. Auch, wenn man hier argumentiert...
Du hast die Analogie misverstanden. Es geht darum, dass auch die Angebotsseite gewisse...