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Branchenverband BIU: Die USK soll Onlinespiele freigeben

Künftig soll sich die USK auch um den Jugendschutz im Internet kümmern. Der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) will, dass die USK künftig auch für Onlinespiele und sonstige digital vertriebene Entertainmentprodukte zuständig ist. Anlass für die Forderung: Teile der gesetzlichen Jugendschutzregeln werden demnächst überarbeitet.
/ Peter Steinlechner
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Aus rechtlicher Sicht gibt es zwei Art von Computerspielen: Zum einen die im Laden – um deren Altersfreigabe kümmert sich im Rahmen des Jugendschutzgesetzes die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle(öffnet im neuen Fenster) (USK), von der die bekannten farbigen Altersfreigabelogos stammen. Zum anderen gibt es Spiele, die über das Internet zum Endkunden gelangen – etwa Browsergames. Für diese Programme ist durch den Jugendmedienschutzstaatsvertrag die in der Öffentlichkeit so gut wie unbekannte Kommission für Jugendmedienschutz zuständig.

In der Praxis ist diese geteilte Zuständigkeit nicht sehr sinnvoll, denn die Grenzen zwischen Offline- und Onlinespielen verschwimmen zunehmend. Deshalb beraten schon seit längerem die Bundesländer über Änderungen bei den jugendschutzrechtlichen Regelungen im Internet. Nun fordert der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware(öffnet im neuen Fenster), den Weg für eine einheitliche Alterskennzeichnung von Computer- und Videospielen durch die USK freizumachen.

"Die bestehenden Regelungen verhindern die Ausweitung der etablierten Alterskennzeichnungssysteme auf das Internet. Die Trennung von Verfahren und Zuständigkeiten für das Internet und den stationären Einzelhandel abgegebene Unterhaltungsmedien geht an den aktuellen Entwicklungen vorbei und verhindert die Verbesserung des Jugendschutzes bei Computer- und Videospielen im Internet", sagte Olaf Wolters, Geschäftsführer des BIU. Er fordert die Ministerpräsidenten der Länder auf, "an der Verbesserung des Jugendschutzes bei Computer- und Videospielen aktiv mitzuwirken."

Schon im Rahmen der Evaluation des Jugendmedienschutzes durch Bund und Länder hatte das Hans-Bredow-Institut an der Universität Hamburg empfohlen, die Zuständigkeit der etablierten Selbstkontrollen auf das Internet auszuweiten.

Auf uneingeschränkte Zustimmung dürfte die Forderung des BIU trotzdem nicht stoßen: So fordert unter anderem die bayerische Sozialministerin Christine Haderthauer, dass die Kriterien für die USK-Alterseinstufungen unter Einbeziehung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse weiterentwickelt werden – und zwar insbesondere unter Berücksichtigung der Suchtgefahren, die sie vor allem bei Onlinespielen sieht. Außerdem wird immer wieder kritisiert, dass der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) und der Bundesverband der Entwickler von Computerspielen(öffnet im neuen Fenster) (GAME) die Träger der USK sind. Durch das Prinzip der Selbstkontrolle sind sie indirekt an der Organisation der Prüfungen beteiligt – die jeweiligen Altersentscheidungen fällen allerdings Vertreter der Bundesländer.


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