Verfassungsrichter zeigt Zweifel an Vorratsdatenspeicherung

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts setzt sich am Vormittag des 15. Dezember 2009 in mündlicher Verhandlung mit Verfassungsbeschwerden zum Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auseinander. Einem Bericht des Bayerischen Rundfunks(öffnet im neuen Fenster) zufolge sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier zu Beginn der Verhandlung, dass er die Vorratsdatenspeicherung mit Themen wie dem Großen Lauschangriff oder der Onlinedurchsuchung verbunden sieht. Beide Gesetze hatte das Verfassungsgericht in erster Fassung als nicht grundgesetzkonform bezeichnet und Nachbesserungen erwirkt.
Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender des Providerverbands Eco, der als Sachverständiger in Karlsruhe geladen ist, erklärte: "Die Vorratsdatenspeicherung beschädigt das Vertrauen in die Vertraulichkeit der Kommunikation, sie schadet damit nicht nur der Internetwirtschaft, sondern uns allen. Die gewaltige Datensammlung weckt Begehrlichkeiten - nicht nur des Staates." Wenn die Strafverfolgungsbehörden effizienter arbeiten würden, wäre auch keine verdachtsunabhängige und flächendeckende Aufzeichnung aller Kommunikationsverbindungen sämtlicher Bürger nötig. Es würde völlig ausreichen, nur im Verdachtsfall gezielt Daten zu erheben.
Niemand habe bisher nachweisen können, dass es ein Mehr an Sicherheit schafft, wenn Unternehmen gezwungen werden, Datenfriedhöfe anzulegen. "Wir hoffen sehr, dass das Bundesverfassungsgericht diesen Irrweg des Gesetzgebers korrigiert" , so Rotert.
Seit 1. Januar 2008 ist die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland in Kraft. Union und SPD setzten 2007 mit dem Gesetz eine EU-Richtlinie um. Von 82 Millionen Deutschen werden die Verkehrsdaten der Telefon- und Internetverbindungen für sechs Monate gespeichert. Seit 2009 müssen Unternehmen mit Bußgeldern rechnen, wenn sie die Daten nicht erheben. Der Erste Senat hat jedoch seit März 2008 mit mehreren einstweiligen Anordnungen festgeschrieben, dass die Daten nur noch zur Ermittlung und Aufklärung besonders schwerer Straftaten verwendet werden dürfen.
Union und FDP haben die Vorratsdatenspeicherung im Koalitionsvertrag zwar ausgesetzt, aber "zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit" können die Daten weiter genutzt werden.
Die heutige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ist nicht in Karlsruhe. Sie hatte mit weiteren Beschwerdeführern Verfassungsbeschwerde gegen das umstrittene Gesetz eingelegt, klagt in gewisser Weise also gegen sich selbst. Insgesamt muss Karlsruhe über 34.939 Beschwerden urteilen. Anders Mertzlufft, Sprecher der Bundesjustizministerin, hatte dem Tagesspiegel gesagt: "Aus Respekt vor dem Gericht und in Verantwortung vor dem Amt der Bundesjustizministerin wird sie nicht an der mündlichen Verhandlung teilnehmen." Es habe aber nie zur Debatte gestanden, dass die Ministerin sich als Beschwerdeführerin zurückzieht.
Eine Entscheidung über die Vorratsdatenspeicherung wird für das Frühjahr 2010 erwartet. [von Nico Ernst und Achim Sawall]



