Piratenpartei gegen geplante GEZ-Änderung für Internetnutzer

"Archive der Öffentlich-Rechtlichen für alle öffnen"

Die Piratenpartei lehnt nicht nur jede Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Computer und Mobiltelefone ab, sie will auch die archivierten Beiträge der öffentlich-rechtlichen Sender allen Nutzern zur Verfügung stellen.

Artikel veröffentlicht am ,

Die Piratenpartei Deutschland hat sich gegen jegliche Rundfunkgebührenpflicht der GEZ für internetfähige Computer und Mobiltelefone ausgesprochen. Das Internet solle als ein für viele unverzichtbares Medium ohne Hürden jedem zur Verfügung stehen.

Der Leiter der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und Koordinator der Medienpolitik der Länder, Martin Stadelmaier, will die Rundfunkgebührenpflicht der GEZ für Internetnutzer ohne Fernseher verdreifachen oder eine geräteunabhängige Abgabe für alle Haushalte einführen. Auch Besitzer von internetfähigen Mobiltelefonen würden so grundsätzlich mit einem monatlichen Beitrag von derzeit 17,98 Euro belastet. Der verminderte Tarif für Internetgeräte soll entfallen. Ab 2013 werden demnach statt bisher 5,76 Euro rund 18 Euro im Monat fällig. Auch soll die Nachweispflicht auf die Nutzer übergehen, so dass jeder nicht an die GEZ zahlende Haushalt nachweisen müsste, keine gebührenpflichtigen Geräte zu besitzen.

"Statt eine hohe Gebühr für internetfähige Endgeräte zu verlangen, sollte darüber nachgedacht werden, wie archivierte Beiträge der öffentlich-rechtlichen Sender allen Nutzern zur Verfügung gestellt werden können", sagte Rechtsanwalt Nico Kern, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen. "Diese Inhalte wurden mit GEZ-Beiträgen finanziert und sollten daher jederzeit frei zugänglich sein." Der Staat nehme jährlich rund 7,5 Milliarden Euro an Gebührenbeiträgen für die GEZ ein, weshalb die Finanzierung solcher Archive unproblematisch sei.

Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der am 1. Juni 2009 in Kraft getreten ist, zwang ARD und ZDF dazu, ihre Onlineauftritte zu verändern. Die beiden öffentlich-rechtlichen Sender mussten ihre Internetangebote einschränken. So durften die Sender Programme und Begleitinformationen nur noch sieben Tage lang zum Abruf bereithalten. Bei Sportereignissen verkürzte sich diese Zeit auf 24 Stunden. Einige Angebote mussten sogar ganz entfernt werden.

Der Staat solle "wesentlich mehr Geld in einen vertretbaren Ausbau der Internetinfrastruktur investieren", so Kern. Danach könne darüber nachgedacht werden, "ob und in welchem Umfang für die im Internet verfügbaren öffentlich-rechtlichen Inhalte Gebühren verlangt werden sollten."

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amp amp nico 19. Mär 2010

Ich muß dann aber keine Marines in meine Wohnung lassen und dabei Kollateralschäden in...

Besserwisser01 04. Jan 2010

glaubst du das interessiert einen Raubkopierer

iFührer 22. Dez 2009

Ihr rechten Spackos habt doch nichts eigenes ausser dem wunsch nach einem Nationalstaat...

Paul_PP 16. Dez 2009

<<<> "Öffentlich-rechtliche Gebühren werden für die konkrete Inanspruchnahme Soweit die...



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