Sipgate siegt vor Gericht gegen T-Mobile
Im September 2008 erwirkte T-Mobile vor dem Oberlandesgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen Sipgate. Sipgate war es seitdem untersagt, den Sipgate-Client für entsperrte iPhone-Modelle zu bewerben. Für diese Softwareversion musste das iPhone entsperrt werden und T-Mobile sah darin eine Aufforderung zum Hacken des iPhones. Zudem würde die Sipgate-Software die Funktionsfähigkeit von T-Mobiles Mobilfunknetz beeinträchtigen. Mittlerweile ist die Sipgate-Software auch in Apples App Store gelistet und dort kostenlos verfügbar.
Dennoch geht der Rechtsstreit um die Sipgate-Version für ein entsperrtes iPhone weiter. Die einstweilige Verfügung vom September 2008 hat das Landgericht Hamburg nicht bestätigt. Dem Gericht fehlte von T-Mobile eine nachvollziehbare Begründung, weshalb die betreffende Sipgate-Software eine Gefahr für das Mobilfunknetz darstelle, heißt es in einer Mitteilung von Sipgate. Laut Gericht ist die Sipgate-Software dazu gedacht, Telefonate über das Internet zu führen und das würde das Mobilfunknetz von T-Mobile nicht tangieren. Zudem führe die Sipgate-Software keine Manipulation im SIM-Lock des iPhones durch.
T-Mobile will gegen dieses Urteil in Berufung gehen. Ein endgültiges Urteil steht damit in dem Fall noch aus.
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