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Anwältin zieht einstweilige Verfügung zurück

Verbraucherzentrale darf weiter die Präposition "wegen" verwenden. Die Anwältin Katja Günther hat den Antrag für eine einstweilige Verfügung zurückgezogen, mit der sie gegen die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein vorgehen wollte. Dabei geht es um juristische Spitzfindigkeiten rund um das Bindewort "wegen".
/ Achim Sawall
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Die für ihre Inkassogeschäfte für Onlinefirmen bekannte Rechtsanwältin Katja Günther ist mit dem Versuch gescheitert, mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein vorzugehen.

Gegenstand der vorläufigen Gerichtsentscheidung, deren Beantragung Günther jetzt zurückgezogen habe, war die Überschrift einer Pressemeldung der Verbraucherschützer, teilte die Konsumentenorganisation heute mit: "Deutschlands unbeliebteste Anwältin zu Schadensersatz wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt." Anlass der Aussendung war ein Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe, in dem laut Verbraucherzentrale rechtskräftig festgestellt wurde: "Bei der Geltendmachung solcher Forderungen für Mandanten handelt es sich um Beihilfe zu einem versuchten Betrug." Günther störte sich in der Überschrift an der Präposition "wegen" . Das Bindewort lasse den Rückschluss zu, dass Günther strafrechtlich verurteilt wurde, es handelte sich aber um ein zivilrechtliches Verfahren.

"Der Anwalt von Frau Günther trug juristisch ambitioniert vor, dass das Wort 'wegen' für Laien und Nicht-Laien zwangsläufig mit einer strafrechtlichen Verurteilung in Verbindung gebracht wird und scheiterte offenkundig damit" , so Boris Wita von der Verbraucherzentrale. Dies sei aber gar nicht mit der Formulierung zum Ausdruck gekommen, sondern vielmehr eine an den Haaren herbeigezogene Deutung, sagte Wita.

Günther betreibt seit Jahren das Inkassogeschäft für Unternehmen, die einschlägig als Internetabzocker bekannt sind. Sie verschickte massenweise Mahnschreiben, in denen zum Teil zu Unrecht erhobene Entgelte eingetrieben werden sollten. Anfang Oktober 2009 wurde die Anwältin selbst zivilrechtlich dazu verurteilt, die Kosten eines Anwaltes zu übernehmen, der im Auftrag eines Mandanten gegen die Forderung eines von Günther vertretenen Internetunternehmens vorgegangen war. "Bedauerlicherweise lassen sich Rechtsanwälte vor den schmutzigen Karren spannen, weil dieses Geschäft äußerst lukrativ ist" , kommentierte die Verbraucherzentrale in der strittigen Mitteilung.


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