Branche kritisiert Urteil zur Vorratsdatenspeicherung
Der Providerverband Eco hat eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg(öffnet im neuen Fenster) zur Vorratsdatenspeicherung als katastrophal bezeichnet. Danach müssen die betroffenen vier Unternehmen die Vorratsdatenspeicherung umsetzen, obwohl eine Entscheidung über die Verfassungskonformität sowie eine Regelung zur Kostenerstattung noch aussteht.
Zuvor hatten Unternehmen, die die umstrittene Regelung nach Paragraf 113a Telekommunikationsgesetz vor das Verwaltungsgericht Berlin gebracht hatten, gegenteilige Urteilssprüche erhalten. Dieses war zuletzt im März 2009 der Auffassung, dass Firmen nicht gezwungen werden dürften, die Infrastruktur zum Datensammeln vorzuhalten. Der Zwang zur Datenspeicherung ohne eine Entschädigung für die Kosten sei verfassungswidrig, so der Berliner Entscheid.
Anders sah es nun das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem am 8. Dezember 2009 veröffentlichten Urteil: "Den Unternehmen drohten keine derart schwerwiegenden Schäden, dass das Gemeinschaftsinteresse an einem effektiven Vollzug der EU-Richtlinie zurücktreten müsse.". Lediglich in dem Beschwerdeverfahren eines kleinen Webhosting-Unternehmens blieb es bei der Aussetzung der untergeordneten Instanz. Hier hatte der Senat Zweifel, ob das Unternehmen überhaupt der Vorratsdatenspeicherungspflicht unterliegt. Zudem wäre das Kleinunternehmen durch die Anschaffungskosten für die Überwachungstechnik voraussichtlich zur Einstellung seines Geschäftsbetriebs gezwungen worden, räumte das Gericht ein.
Der Eco sprach von "katastrophalen Gerichtsbeschlüssen". Die Branche bleibe auf Kosten sitzen. Die Entscheidung sei für die Unternehmen verheerend. Diese würden gezwungen, enorme Datenhalden mit sensibelsten Kommunikationsdaten über ihre Kunden aufzubauen.
"Eigentlich ist nur klar, dass bei der Vorratsdatenspeicherung nichts klar ist", sagte Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM). Er appellierte an die neue Bundesregierung, hier Rechtssicherheit zu schaffen und klarzustellen, dass die entstehenden Kosten übernommen würden.
Seit 1. Januar 2008 ist die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland in Kraft. Seit 2009 müssen Unternehmen mit Bußgeldern rechnen, wenn sie die Daten nicht erheben. Von 82 Millionen Deutschen werden die Verkehrsdaten der Telefon- und Internetverbindungen für sechs Monate gespeichert.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird sich am 15. Dezember 2009 mit Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz auseinandersetzen. Zwei bis drei Monate danach ist das Urteil zu erwarten. "Wir rechnen nicht mit einer kurzfristigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts", sagte Grützner.
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