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Musiker verklagen Musikkonzerne

Warner, Sony, EMI und Universal in Kanada auf der Anklagebank. In Kanada sehen sich die im Industrieverband CRIA zusammengeschlossenen Musikkonzerne mit einer enormen Schadensersatzklage konfrontiert. Die klagenden Musiker werfen Warner, Sony, EMI und Universal vor, ihre Urheberrechte bewusst verletzt zu haben.
/ Jens Ihlenfeld
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Dieses Urteil könnte die vier großen Musikkonzerne teuer zu stehen kommen – unglaublich teuer. Denn dieses Mal sitzen sie selbst als notorische Urheberrechtsverletzer auf der Anklagebank. Seit Ende der 1980er Jahre sollen Warner Music Canada, Sony Music Canada, EMI Music Canada und Universal Music Canada im großen Stil Musikaufnahmen auf CD gepresst und verkauft haben, ohne dafür die erforderliche Genehmigung der Musiker zu haben. Die fälligen Tantiemen haben sie außerdem noch einbehalten, statt sie an Künstler wie Beyoncé, Bruce Springsteen oder die Erben des Jazztrompeters Chet Baker auszuzahlen. Dafür fordern die Geschädigten in einer Sammelklage Schadensersatz, berichtet die kanadische Tageszeitung Toronto Star(öffnet im neuen Fenster) .

Würde das Gericht den Musikern und anspruchsberechtigten Erben den gesetzlich vorgesehenen Schadensersatz zusprechen, könnte sich die Gesamtsumme auf mehr als 6 Milliarden kanadische Dollar belaufen, umgerechnet mehr als 3,8 Milliarden Euro.

Ende der 1980er Jahre hatte sich die Gesetzeslage in Kanada geändert. Seitdem waren Plattenfirmen gesetzlich dazu verpflichtet, in jedem Einzelfall von Musikern eine Genehmigung einzuholen, wenn sie deren Musik für Kompilationen oder auf Live-CDs verwenden wollten. Für die Nutzung der urheberrechtlich geschützten Aufnahmen stand den Musikern entsprechend eine Entschädigung zu.

Statt nun die vorgeschriebene Genehmigung einzuholen und das Geld zu zahlen, führten die Musikkonzerne lieber nur Listen über die verwendeten Songs. In der Klageschrift wird diese Methode als "verwerte gleich und zahle - vielleicht - später" beschrieben. Diese Listen sollen mittlerweile zusammen mehr als 300.000 Titel umfassen. Da von Gesetzes wegen bis zu 20.000 Dollar Schadensersatz pro Song vorgesehen sind, kommt eine Höchstsumme von über 6 Milliarden Dollar zustande. Neben Schadensersatz fordern die Kläger auch noch, alle von den Musikkonzernen unrechtmäßig erwirtschafteten Gewinne einzuziehen. [von Robert A. Gehring]


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