Breitband: Telekom muss Multifunktionsgehäuse öffnen
Die im Sommer 2008 begonnenen Verhandlungen zwischen der Telekom und ihren Wettbewerbern über den Zugang zur Breitbandinfrastruktur der Telekom hatten zu keiner einvernehmlichen Lösung geführt, so dass die Bundesnetzagentur auf Antrag von Vodafone nun eine Entscheidung traf.
Auf Basis der Anordnung der Bundesnetzagentur erhalten Wettbewerber der Telekom Zugang zu den sogenannten Multifunktionsgehäusen. Bei diesen grauen Kästen handelt es sich um spezielle Kabelverzweiger, die die Telekom im Rahmen ihres Breitbandausbaus an öffentlichen Straßen und Wegen aufgestellt hat. Ferner erhalten die Netzbetreiber Zugang zu Kabelkanalanlagen oder, falls darin kein freier Platz enthalten ist, zu unbeschalteter Glasfaser der Telekom.
So soll die Telekom-Konkurrenz in die Lage versetzt werden, ohne die ansonsten dafür erforderlichen zeit- und kostenintensiven Aufbau- und Grabungsarbeiten glasfaserbasierte Infrastrukturen für besonders breitbandige Nutzungen zu verlegen, wie die Telekom dies im Rahmen ihres VDSL-Ausbaus bereits realisiert hat.
Dabei regelt die Anordnung der Bundesnetzagentur die konkreten technischen und betrieblichen Modalitäten, nach denen die Telekom Zugang zu ihrer Anschlussinfrastruktur gewähren muss. Beispielsweise können Netzbetreiber künftig auch ihre eigene aktive Übertragungstechnik in Form von DSLAMs in die Multifunktionsgehäuse der Telekom einbauen, wozu die Telekom ihnen Zugang zu den Multifunktionsgehäusen gestatten muss. Auch muss die Telekom es ihren Konkurrenten ermöglichen, selbst Glasfaserleitungen in die Kabelkanalanlagen einzuziehen und hierzu diese Kabelkanalanlagen zu betreten. Beides hatte die Telekom bislang abgelehnt, so die Behörde.
Was Vodafone dafür bezahlen muss, wird in einem gesonderten Entgeltregulierungsverfahren entschieden.
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