Anbieter anonymer SIM-Karten verliert gegen T-Mobile
Das Berliner Landgericht hat in dem Rechtsstreit zwischen T-Mobile und Simonym, einem Anbieter gebrauchter SIM-Karten, entschieden. Simonym bot in seinem Onlineshop gebrauchte Prepaid-SIM-Karten an, die bereits freigeschaltet und aktiviert waren, was eine Registrierung auf den Namen des neuen Besitzers umgehbar machte. Anfang Dezember 2009 gab das Landgericht der Telekom-Tochter T-Mobile nun teilweise recht.
Das Simonym-Werbeversprechen über eine "unbegrenzte Laufzeit" sei streitentscheidend, so die Kammer. Tatsächlich hätten die Karten nicht zwingend eine unbegrenzte Laufzeit, denn laut T-Mobiles allgemeiner Geschäftsbedingungen für Prepaid-Produkte muss ein Besitzerwechsel des Mobilfunkanschlusses vom Betreiber genehmigt werden. T-Mobile könne die über Simonym weiterverkauften Verträge deshalb jederzeit kündigen. Damit sei der Tatbestand der irreführenden Werbung erfüllt und eine frühere Abmahnung durch T-Mobile zu Recht erfolgt.
Eine Fortsetzung des Rechtsstreits konnten sich die Simonym-Betreiber nicht leisten, ging es bei dem Verfahren doch um einen Streitwert von 50.000 Euro. Rund 8.000 Euro hätte es gekostet, wenn Simonym komplett verloren hätte. Um weitere Kosten eines Berufungsverfahrens mit ungewissem Ausgang zu vermeiden, wurde das Verfahren dadurch beendet, gab das Berliner Unternehmen bekannt(öffnet im neuen Fenster). Der T-Mobile-Anwalt habe zudem signalisiert, hinsichtlich der Rechtsanwaltskosten möglicherweise mit einer Ratenzahlung einverstanden zu sein.
Eine systematische Verleitung zum Vertragsbruch durch Simonym, den T-Mobile behauptet hatte, hat das Landgericht jedoch nicht erkennen können. Auch ein Eingriff in das Vertriebssystem wurde nicht festgestellt. Der Ankauf und Weiterverkauf von gebrauchten SIM-Karten sei wettbewerbsrechtlich nicht ohne weiteres fassbar, so das Gericht in der mündlichen Verhandlung.
T-Mobile hatte zudem behauptet, dass durch Simonyms Verkauf anonymer SIM-Karten "missbräuchliches Verhalten, von belästigenden Telefonanrufen bis hin zur Vorbereitung terroristischer Handlungen, gefördert" werde.
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