Touchscreens für Spiegelreflexkameras von Canon
Ein Touchscreen allein wäre kaum patentfähig – schließlich gibt es die Technik seit Jahren in Kompaktkameras. Ihnen fehlt der optische Sucher und der Benutzer kommt dadurch kaum mit dem Gesicht dem Display zu nahe. Bei Spiegelreflexkameras ist das anders. Canon beschreibt im
US-Patentantrag 20090262211(öffnet im neuen Fenster)deshalb eine Technik, mit der die unbeabsichtigte Berührung nicht berücksichtigt wird.
Der Fotograf stellt zum Beispiel ein, ob er mit dem linken oder rechten Auge durch den Sucher schaut. Die Kamera erkennt durch den Sensor das Auge und deaktiviert den Touchscreen an der Seite, an der das Gesicht aufliegen könnte. Möglicherweise kann die Kamera auch erkennen, ob es sich um das linke oder rechte Auge handelt – im Patentantrag beschreibt Canon sowohl die manuelle Festlegung als auch die automatische Erkennung.
Das Bedienkonzept sieht vor, dass der Nutzer durch eine vertikale Fingerbewegung die Blende verstellt und durch eine horizontale die Belichtungszeit. Außerdem könnte per Fingerzeig der Bildbereich markiert werden, der scharfgestellt werden soll. Wie bei anderen Touchscreen-Kameras auch würden ISO-Werte und Belichtungsmessmethoden, Belichtungskorrekturen und andere Funktionen der Spiegelreflexkamera ebenfalls über den Bildschirm eingerichtet.
Ein Patentantrag ist keine Gewähr dafür, dass Canon eine DSLR mit Touchscreen auf den Markt bringt. Der Kamerahersteller hatte zum Beispiel 2008 einen Patentantrag auf Brennstoffzellen in Digitalkameras eingereicht. Daraus wurde bekanntlich bis heute nichts.
Ein Touchscreen wäre jedoch weniger futuristisch und könnte gerade für Umsteiger von Kompaktkameras einladend sein, in das DSLR-Lager zu wechseln. Die althergebrachte Kamerasteuerung mit Knöpfen, Joysticks und Rädchen hat jedoch einen großen Vorteil. Sie erfolgt bei geübten Fotografen fast blind und kann auch beim Blick durch den Sucher verwendet werden. Der Canon-Touchscreen wäre gerade dann abgestellt.
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