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Bundeskartellamt nimmt Ermittlungen gegen Telekom auf

DSL-Vorleistungsprodukt unter tatsächlichen Kosten angeboten? Das Bundeskartellamt hat Ermittlungen gegen die Deutsche Telekom eingeleitet. Die Wettbewerbsbehörde will herausfinden, ob der Preis für Wholesale Internet Access zu niedrig angesetzt ist.
/ Achim Sawall
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Das Bundeskartellamt ermittelt gegen die Deutsche Telekom. Der Bonner Konzern soll DSL-Providern ein wichtiges DSL-Vorleistungsprodukt unter den tatsächlichen Kosten anbieten. Wettbewerber mit eigener Festnetzinfrastruktur wie die Telefónica, Vodafone und QSC seien so behindert worden, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung(öffnet im neuen Fenster).

Das Bundeskartellamt habe als ersten Schritt in dem Verfahren Auskunftsbeschlüsse versandt, mit denen Preise und andere Marktdaten zum Wholesale Internet Access (WIA) erfragt werden. "Es besteht der Verdacht auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im Wege des Behinderungsmissbrauchs durch eine Preis-Kosten-Schere", heißt es in dem Schreiben.

Großkunden wie United Internet nutzen über WIA auch den IP-Backbone der Telekom. Obwohl diese Zugangsform technisch aufwendiger ist, berechne die Telekom dafür nur geringfügig mehr als für IP Bitstrom Access (IP BSA). Bei IP BSA hat der Wettbewerber ein eigenes Backbone-Netz. Bei diesen Vorleistungsprodukten herrscht starker Wettbewerb.

Der Preis für IP BSA wird von der Bundesnetzagentur kontrolliert und beträgt gegenwärtig 18,32 Euro je Anschluss im Monat. Der Aufschlag von 72 Cent für das Vorleistungsprodukt WIA sei nicht angemessen, bemängelt die Konkurrenz. WIA ist nicht reguliert, weshalb das Kartellamt zuständig ist.

Telekom-Sprecher Philipp Blank sagte Golem.de: "Der Preisabstand zwischen IP BSA und WIA ist angemessen: Der Wettbewerb wird dadurch nicht beeinträchtigt. Das werden wir dem Bundeskartellamt umfassend darlegen."

Das neue Verfahren gegen die Telekom steht noch ganz am Anfang, der Ausgang ist ungewiss. Es gab im August 2009 bereits eine Mehrwertdienste-Entscheidung des Bundeskartellamts zur Telekom(öffnet im neuen Fenster). Auch da gab es eine Beschwerde eines Konkurrenten, doch die Behörde entschied: "Kein Anlass zum Tätigwerden". Das Verfahren wurde eingestellt.


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