US-Version: Call of Duty 6 und Left 4 Dead 2 beschlagnahmt?
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat die ungeschnittenen Versionen von Call of Duty: Modern Warfare 2, Left 4 Dead 2 und vom Ende 2008 veröffentlichten Call of Duty: World at War vorläufig in den sogenannten "Listenteil B" ihres Index aufgenommen. Das bedeutet, dass aus Sicht der BPjM nicht nur ein Verbot der öffentlichen Bewerbung, sondern ein strafrechtliches Verbreitungsverbot nach Paragraf 131 des Strafgesetzbuchs wegen "Verherrlichung oder Verharmlosung" von Gewalt droht – landläufig: die Beschlagnahmung, nach der beispielsweise Spielehändler keine aus den USA oder aus Großbritannien importierten Versionen mehr anbieten dürften. Die endgültige Entscheidung soll in den kommenden Wochen fallen.
Die hierzulande angebotenen, geschnittenen Versionen der Spiele sind nicht betroffen, weil die Programme von der USK geprüft sind und sie somit nicht mehr in den Listen der BPjM auftauchen können.
Allerdings fordern einige Politiker, darunter die bayerische Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU), schon länger, dass diese Sperrwirkung aufgehoben wird. Spiele könnten dann unabhängig von ihrer USK-Einstufung durch die BPjM geprüft und gegebenenfalls indiziert werden. Die aktuellen Fälle könnten zu einer Neuauflage dieser Diskussion führen.
Insbesondere weil im Falle von Call of Duty 6 die Unterschiede zwischen einer künftig möglicherweise beschlagnahmten Version und der für Erwachsenen frei erhältlichen Fassung lediglich ein Detail betreffen – das bietet Ansatzpunkte für Kritiker. In der deutschen Version kann der Spieler bei einem Anschlag auf einen Flughafen nicht selbst auf Zivilisten feuern, aber weiterhin mit Terroristen mitlaufen, während sie ein Massaker anrichten.
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