Bundespräsident zögert mit Unterschrift für Internetsperren
Wie die Koalition versucht, ein Gesetz loszuwerden
Die Regierungskoalition hat Probleme, das Internetsperrgesetz von Ursula von der Leyen wieder loszuwerden, ohne einzugestehen, dass es verfassungswidrig ist. Bundespräsident Köhler will das vom Bundestag und Bundesrat abgestimmte Gesetz nicht unterschreiben, um Zeit zu gewinnen. Gesucht wird ein juristisch korrekter Ausweg.
Bundespräsident Horst Köhler hat "ergänzende Informationen" zum Gesetz für Internetsperren von der Bundesregierung angefordert. Das berichtet das Nachrichtenmagazin Spiegel. Erst nach einer Reaktion aus Berlin will er entscheiden, ob er das Gesetz unterschreibt.
Die FDP hatte in den Koalitionsverhandlungen mit der CDU durchgesetzt, dass die umstrittenen Internetsperren ausgesetzt werden. Nach einem Jahr soll eine Neuüberprüfung stattfinden. Es gelte der Grundsatz "Löschen statt Sperren", so wie Onlineaktivisten es gefordert hatten. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ist eine Gegnerin des Gesetzes und hält zudem an ihrer Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe fest.
Das von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Sperrgesetz kann jedoch nicht einfach ausgesetzt werden. Gesucht wird nun ein juristisch möglicher Ausweg. Bundestag und Bundesrat könnten etwa eine neue Regelung verabschieden, mit der das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen wieder aufgehoben wird. Köhler könnte dieses Änderungsgesetz abwarten, dem dann zustimmen und das Internetsperrgesetz hätte sich damit erledigt.
Der Staatsrechtslehrer Ulrich Battis sagte dem Spiegel, dass das Gesetz, einmal ausgefertigt, von der Bundesregierung allenfalls für unanwendbar erklärt werden könne, "wenn sie es für verfassungswidrig hält".
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Leutheusser-Schnarrenberger wollen sich laut Wirtschaftswoche solange mit einem Erlass ans Bundeskriminalamt behelfen, der die Anwendung des Zugangserschwerungsgesetzes vorerst verhindert. FDP-Innenexpertin Gisela Piltz sagte dem Magazin: "Ich habe große Zweifel, ob das ein rechtsstaatlich korrektes Verfahren ist. Eine Behörde muss geltende Gesetze einhalten." Sie verlangt den Stopp der Sperranordnung per Gesetz.
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Das "wofür" ergibt sich aus dem "von wem".
Auch wenn seine Ausführungen als "Betroffener" durchaus gültig sein können, sind sie...
Wissen tust du da nix genaues, oder?