E-Plus verklagt Bundesnetzagentur wegen digitaler Dividende
Das von der Bundesnetzagentur festgelegte Auktionsverfahren verstößt aus Sicht der E-Plus-Gruppe gegen geltendes Recht. Die Vergaberegeln für Mobilfunkfrequenzen um 800 MHz ("Digitale Dividende"), bei 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz hat die Behörde in ihrem Amtsblatt vom 21. Oktober 2009 veröffentlicht.
E-Plus sieht durch die Regelungen den Wettbewerb im Mobilfunk eingeschränkt, denn "die beiden Marktführer Vodafone und T-Mobile, die bereits heute über das Gros von Frequenzen mit hoher Effizienz und Wirtschaftlichkeit verfügen, [könnten sich] auch vom neuen Frequenzkuchen unter 1 GHz zwei Drittel sichern", so E-Plus. Das Unternehmen sieht darin einen Widerspruch zu den Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes (TKG), insbesondere dem Regulierungsziel eines chancengleichen Wettbewerbs.
Daher legte E-Plus nun Klage gegen das geplante Vergabeverfahren beim Verwaltungsgericht Köln ein. Parallel dazu will das Unternehmen kurzfristig ein davon unabhängiges gerichtliches Eilverfahren einleiten.
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