Netzforscherin: Wir brauchen ein Google-Gesetz
Google Books: Unterschiedliche Ansprüche von Verlegern, Autoren und Lesern
Netzforscherin Jeanette Hofmann sieht das Buchdigitalisierungsprojekt von Google durchaus positiv. Doch fürchtet sie ein Monopol, strenge Regeln sollten das verhindern.
Zeit Online: Welche Konsequenz hätte es gehabt, wenn sich Verleger und Google nicht geeinigt hätten?
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Jeanette Hofmann: Die US-Regierung hatte ja im Vorfeld zum Ausdruck gebracht, dass sie Bedenken gegen die privat ausgehandelte Vereinbarung zwischen Google, Autoren und Verlagen hat. Aber sie hat das Projekt als solches nie in Gänze kritisiert. Ohne eine Einigung der beteiligten Parteien wäre Google Books aber womöglich auf den ursprünglichen Streitpunkt zurückgeführt worden. Zur Erinnerung: Der Rechtskonflikt drehte sich ja um die Frage, ob Googles Suchmaschinenservice auf gedruckte Bücher ausgedehnt werden darf oder ob es sich hierbei um eine Verletzung des Urheberrechts handelt.
Zeit Online: Sind denn die nun vereinbarten Zahlungen angemessen, die Google zu leisten versprochen hat?
Hofmann: Die finanzielle Seite von Google Books ist extrem kompliziert, weil die Vereinbarung viele verschiedene Formen von Zahlungen enthält. Es gibt für vergriffene Werke Zahlungen an Rechteinhaber - das sind häufig Verlage und weit weniger häufig die Autoren. Außerdem beteiligt Google die Rechteinhaber an den Erlösen, die sich aus dem Verkauf der Zugangsrechte ergeben. Für wissenschaftliche Autoren, die in akademischen Verlagen veröffentlichen, und dort in den meisten Fällen keine Honorare erhalten, sondern im Gegenteil sogar Druckkostenzuschüsse zahlen müssen, ist das ein großer Vorteil. Und ihre vergriffenen Werke werden wieder zugänglich - und das in digitaler Form und damit auf breiterer Ebene als je zuvor. Während Wissenschaftsverlage zurzeit mehr als 20 Dollar für den Download einzelner Artikel verlangen, sind die Zugangsmöglichkeiten zu Publikationen über Google Books vergleichsweise günstiger. Anders sieht es aus bei Autoren, die von ihren Werken leben. Allerdings dürfte es auch sie froh stimmen, wenn vergriffene Werke wieder zugänglich gemacht werden.
Zeit Online: Können sich deutsche Verleger und Autoren freuen, dass sie von der aktuellen Vereinbarung ausgenommen sind?
Hofmann: Ja und nein. Ja, als es demokratische Prinzipien verlangen, dass diejenigen, die von einer Entscheidung betroffen sind, zuvor gehört und am Entscheidungsprozess beteiligt werden. Das war bei Google Books offensichtlich nicht der Fall. Nein, weil Autoren zur Kenntnis genommen und gelesen werden wollen. Google Books eröffnet als erste digitale Bibliothek die Möglichkeit, vergriffene Werke in großem Stil wieder zugänglich zu machen. Es wäre schön, wenn dies in Zukunft nicht nur angloamerikanische Texte betrifft.
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Ich glaub Du hast zu viele Bahnprojekte und IT-Projekte von Regierungen falsch...
Wahnsinn! Dangge sachd der frangge ...
Also die Verlage, die fett Google-Buch-Gesetze fordern, sollten bitte mal bei den Bilder...
Da ist sicher was dran. Nur sollte man sich dennoch fragen ob nicht einfach Vater Staat...