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Schaltverteiler - Telekom unterliegt vor Gericht

Bundesnetzagentur hofft auf schnelle Umsetzung für mehr Breitband auf dem Lande. Im Streit um die Errichtung von Schaltverteilern hat die Telekom vor dem Verwaltungsgericht Köln verloren. Das Gericht lehnte einen Eilantrag der Telekom ab, mit dem sich das Unternehmen gegen die von der Bundesnetzagentur angeordnete Verpflichtung zur Errichtung der Schaltverteiler gewandt hatte.
/ Jens Ihlenfeld
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Bundesnetzagentur-Präsident Matthias Kurth verspricht sich von der Gerichtsentscheidung "hinreichende Klarheit und Sicherheit für alle investitionsbereiten Wettbewerber, die sogenannte weiße Flecken über einen Schaltverteiler erschließen wollen" . Er hofft, dass die Telekom die Schaltverteiler-Entscheidung nun unverzüglich und vollständig umsetzt.

Die Bundesnetzagentur hatte Anfang März dieses Jahres entschieden, dass die Telekom ihren Wettbewerbern den Zugriff auf die Teilnehmeranschlussleitung (TAL), die sogenannte letzte Meile, auch an einem Schaltverteiler gewähren muss. Mit der Zugangsmöglichkeit zur TAL an einem Schaltverteiler verkürzt sich die Länge der Leitungen zwischen der aktiven Technik des Anbieters und dem Endkunden, wodurch eine Internetversorgung mit hoher Bandbreite in manchen Regionen erst möglich wird. Darüber hinaus wird durch die Bündelung der erforderlichen DSL-Technik an nur einem zentralen Punkt die Erschließung ländlicher Gebiete einfacher, denn die ansonsten notwendige Anbindung jedes einzelnen Kabelverzweigers und die dafür erforderlichen, aufwendigen Tiefbauarbeiten entfallen, erläutert die Behörde ihre Entscheidung.

Der VATM (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten) begrüßte das Gerichtsurteil ebenfalls und sieht "eine wichtige Blockade der Telekom gelöst und die Rechtslage klar" . Nach Angaben des Verbands warten bereits zahlreiche Unternehmen auf den Startschuss, um mit den neuen Schaltverteilern loslegen zu können.


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