EU überarbeitet Datenschutzrichtlinie
Die überarbeitete Datenschutzrichtlinie verpflichtet Provider dazu, dass sie Kunden darüber informieren müssen, wenn es zu einer Datenpanne oder einem Sicherheitsleck gekommen ist, die negative Auswirkungen auf den Nutzer haben könnten. Wenn also beispielsweise persönliche Daten von Kunden gestohlen werden, mit denen sich Straftaten begehen lassen, muss der ISP diese davon in Kenntnis setzen. Außerdem soll er sie darüber informieren, wie sie die Risiken abmildern können.
Neue Cookie-Bestimmungen
Zu den Veränderungen gehört auch der Umgang mit Cookies. So müssen künftig Webseitenbetreiber Nutzer um Erlaubnis fragen, wenn sie Cookies auf einem Computer speichern oder wenn sie die von ihnen dort abgelegten Cookies auslesen wollen.
Ohne die Zustimmung des Nutzer dürfen Cookies künftig nur dann gesetzt werden, wenn sie "unbedingt notwendig" sind und für einen Dienst genutzt werden, den der Nutzer "explizit angefordert" hat, also beispielsweise für den Einkaufswagen bei einer Bestellung in einem Onlineshop.
Problem für Werbenetze
Der europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx begrüßte die "Verbesserungen für den Schutz der Privatsphäre in der überarbeiteten Richtlinie" . Kritiker hingegen befürchten, dass die Bestimmungen zu den Cookies für viele Medien und Werbenetzwerke problematisch sein werden.
2002 war bei der Verabschiedung der Datenschutzrichtlinie darauf noch verzichtet worden. Bislang müssen die Anbieter Nutzer nur informieren, wenn sie Cookies setzen. Außerdem bieten Browser den Nutzern ein Cookiemanagement. So können Nutzer einstellen, dass sie Cookies grundsätzlich ablehnen oder akzeptieren, oder sie können jedes Cookie individuell behandeln.



