Britischer Wirtschaftsminister plant Filesharer-Netzsperren
Bald soll es britischen Filesharern genauso wie ihren französischen Gesinnungsgenossen an den Internetzugang gehen. Inspiriert von Frankreichs umstrittenem Hadopi-Gesetz will der britische Wirtschaftsminister Peter Mandelson auch im Vereinigten Königreich eine "Three-Strikes"-Gesetzgebung durchsetzen. Schon im kommenden Monat soll die entsprechende Gesetzesvorlage, die Digital Economy Bill, zur Abstimmung gestellt werden, berichtet die Times. Wie in Frankreich sollen auch in Großbritannien ganze Familien für die urheberrechtlichen Verfehlungen einzelner Mitglieder haftbar gemacht werden und im Wiederholungsfall ihren Internetzugang verlieren.
Der CEO des Medienkonzerns Vivendi, Jean-Bernard Levy, hatte laut Times(öffnet im neuen Fenster) kürzlich erklärt, es sei unverzichtbar, dass Großbritannien eine "Three-Strikes"-Gesetzgebung nach französischem Vorbild einführe.
Mandelson betonte, die nun von ihm initiierte Strategie sei der einzig gangbare Weg, um die Rechte der Content-Produzenten angemessen zu schützen. Er sei "geschockt" gewesen, zu erfahren, dass "nur einer von zwanzig Downloads in Großbritannien legal erfolgt", sagte Mandelson laut BBC(öffnet im neuen Fenster).
Die Tageszeitung Guardian hat eine Übersicht über den Gesetzgebungsprozess und den geplanten Ablauf der Strafaktion(öffnet im neuen Fenster) zusammengestellt. Das Verfahren bis zur Sperrung des Internetzugangs sähe demnach folgendermaßen aus: Zuerst würden die Rechteinhaber die IP-Adresse eines unrechtmäßigen Hochladers ermitteln und dem Internetprovider mitteilen. Dieser würde dann eine erste Warnmitteilung an den betreffenden Anschlussinhaber versenden.
Bei weiteren illegalen Uploads würde der Kunde auf einer Liste hartnäckiger Urheberrechtsverletzer ("serious infringers") landen. Daraus würde sich für den Provider die Pflicht ergeben, technische Maßnahmen zu ergreifen ("exercise technical measures"). Der betroffene Internetnutzer hätte dann 20 Tage Zeit, Beschwerde gegen die Maßnahmen einzureichen.
Die Beschwerden soll eine unabhängige Stelle bearbeiten, die von der Telekom-Regulierungsbehörde Ofcom eingerichtet werden soll. In der Bearbeitungsphase werden die technischen Maßnahmen ausgesetzt.
Sollte die Beschwerde erfolglos bleiben, kann der betroffene Internetnutzer eine zweite Beschwerde bei einem speziellen Verwaltungsgericht, dem "First-tier Tribunal", einlegen. Während der Bearbeitungsphase durch das Tribunal bleiben die technischen Maßnahmen weiter ausgesetzt. Über die Beschwerde muss innerhalb von 30 Tagen entschieden werden. Je nach Entscheidung werden die technischen Maßnahmen wieder in Kraft gesetzt oder ausgesetzt.
Wirksam werden soll das neue Verfahren laut Guardian voraussichtlich ab Sommer 2011.
Mandelson führte im Guardian(öffnet im neuen Fenster) weiter aus: "Es muss klar werden, dass die Tage der folgenlosen Urheberrechtsverletzungen vorbei sind. Technische Maßnahmen sind die Ultima Ratio und ich gehe nicht davon aus, dass es zu massenhaften Internetsperren kommen wird."
Auch in Deutschland setzen sich Interessenvertreter der Rechteinhaber immer wieder für eine "Three-Strikes"-Lösung des Filesharing-Problems ein. Erst vor wenigen Tagen machte sich der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes Musikindustrie, Dieter Gorny, "für einen effizienten Weg zur Bekämpfung des massenhaften Diebstahls von Musik, Filmen, Hörbüchern, Games oder Software im Internet" auch in Deutschland stark. Wenn eine "Three-Strikes"-Lösung in Deutschland nicht durchsetzbar sei, so "seien die Rechteinhaber bereit, auch andere Sanktionsmöglichkeiten zu diskutieren", heißt es auf der Website des Verbandes(öffnet im neuen Fenster).
Die neue Regierungskoalition hat bereits öffentlich erklärt, keine Initiative für eine "Three-Strikes"-Lösung ergreifen zu wollen. Sie hat allerdings auch keine Vorbehalte gegen freiwillige Vereinbarungen der Internetprovider mit den Rechteinhabern geäußert. [von Robert A. Gehring]
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