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Koalitionsvertrag zu Internet, Datenschutz und IT

Internet ist effizientestes Informations- und Kommunikationsforum der Welt. Vorerst keine Internetsperren, nur eingeschränkter Zugriff auf Vorratsdaten, Bekenntnis zur Netzneutralität, eine erneute Überarbeitung des Urheberrechts und der Ausbau des BSI zur Cyber-Sicherheitsbehörde – der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP enthält einiges in Sachen Internet, Datenschutz und IT, ist an vielen Stellen aber wenig konkret.
/ Jens Ihlenfeld
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Dem Thema "Informations- und Mediengesellschaft" widmet der Koalitionsvertrag unter dem Oberbegriff "Freiheit und Sicherheit" ein ganzes Kapitel. Darin ist vom Internet als dem freiheitlichsten und effizientesten Informations- und Kommunikationsforum der Welt die Rede, das maßgeblich zur Entwicklung einer globalen Gemeinschaft beitrage.

Mehr und schnelleres Breitband in der Fläche

Daher sollen die Weichen gestellt werden, "um eine digitale Spaltung der Gesellschaft zu verhindern" . Es sei der Koalition vor diesem Hintergrund ein zentrales Anliegen, "allen Menschen Zugang zu neuen Medien zu erleichtern, [...] sowohl im Hinblick auf die Verfügbarkeit als auch auf Barrierefreiheit und Medienkompetenz." . So soll die Breitbandversorgung in Deutschland sowohl in der Fläche als auch in der Leistungsfähigkeit gesteigert werden. Dazu soll auch die digitale Dividende genutzt werden.

Der Staat soll zudem "soweit als möglich, Angebote auch in elektronischer Form bereitstellen. Ausschreibungen der Behörden sollen elektronisch bekanntgemacht werden."

Netzneutralität soll gewahrt bleiben

Die Netzneutralität soll gewahrt bleiben, wobei die Koalition darauf vertraut, dass "der bestehende Wettbewerb die neutrale Datenübermittlung im Internet und anderen neuen Medien (Netzneutralität) sicherstellt" . Sollte dies nicht der Fall sein, so will die neue Bundesregierung gegebenenfalls gegensteuern.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum

Recht und Gesetz gelten auch im Internet. Um dieses durchzusetzen, soll die IT-Kompetenz bei Behörden verbessert und bei den Sicherheitsbehörden entsprechend ausgebildetes Personal vorgehalten werden. Ein besonderes Augenmerk soll auf Aufklärung liegen.

Betrug und Identitätsdiebstahl im Internet will die Regierungskoalition konsequent verfolgen und zugleich die Möglichkeiten der sicheren Kommunikation mehr in den Mittelpunkt rücken.

Zusammen mit den Ländern werden Möglichkeiten einer verbesserten Strafverfolgung in Kommunikationsnetzen angestrebt. Dazu zählen beispielsweise Internetstreifen durch die Polizei, Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Kriminalität im Internet oder eine leichtere elektronische Kontaktaufnahme mit der Polizei.

Internetabzocke will die neue Bundesregierung laut Koalitionsvertrag minimieren. Dazu soll ein verpflichtendes Bestätigungsfeld samt Preisangabe für alle Vertragsabschlüsse im Internet eingeführt werden. Zusammen mit Seniorenorganisationen, Internetanbietern, Medien und Verbänden soll mehr Medienkompetenz vermittelt und so Risiken ebenfalls minimiert werden.

Zudem soll die unterschiedliche Handhabung der Kostenverteilung bei Warteschleifen im Telefonverkehr auf deren Praxistauglichkeit geprüft werden.

Bürger sollen verantwortungsvoller mit ihren Daten umgehen

Bei den Bürgern soll die Sensibilität für den Schutz der eigenen Daten gestärkt und der Selbstdatenschutz erleichtert werden, um Datenmissbrauch vorzubeugen. Das Datenschutzrecht soll gegebenenfalls angepasst werden, um den Schutz personenbezogener Daten im Internet zu verbessern. Es wird aber auch von jedem Einzelnen ein verantwortungsvoller Umgang mit seinen persönlichen Daten im Internet erwartet.

Staatliches Handeln soll die Möglichkeiten, auf Basis erfasster Daten umfassende Persönlichkeitsprofile zu erstellen, nicht verstärken. Eine generelle Überwachung des Internetdatenverkehrs lehnen die Koalitionsparteien ab.

Darüber hinaus soll eine Stiftung Datenschutz errichtet werden, um Produkte und Dienstleistungen auf Datenschutzfreundlichkeit zu prüfen, Bildung im Bereich des Datenschutzes zu stärken, den Selbstdatenschutz durch Aufklärung zu verbessern und ein Datenschutzaudit zu entwickeln.

Die personelle und sachliche Ausstattung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit soll verbessert werden.

Eigenes Kapitel für Arbeitnehmerdatenschutz

Der Arbeitnehmerdatenschutz soll verbessert werden, um eine Bespitzelung am Arbeitsplatz zu verhindern. Arbeitgeber sollen nur solche Daten verarbeiten dürfen, die "für das Arbeitsverhältnis erforderlich sind" . Daten zum außerdienstlichen Verhalten oder nicht dienstrelevante Gesundheitszustände sollen künftig nicht mehr erfasst werden dürfen. Dennoch will die Koalition zugleich dafür sorgen, dass Arbeitgebern "verlässliche Regelungen für den Kampf gegen Korruption an die Hand gegeben werden" . Das Thema Arbeitnehmerdatenschutz soll in einem eigenen Kapitel im Bundesdatenschutzgesetz ausgestaltet werden.

Die von der Großen Koalition in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedeten gesetzlichen Regelungen zum Handel mit persönlichen Daten sollen erneut überprüft werden. Gleiches gilt für den Schutz der Persönlichkeitsrechte im Internet und die Einführung von Funketiketten (RFID).

Jugend vor ungeeigneten Inhalten schützen

Kinder und Jugendliche sollen durch konsequente Durchsetzung des geltenden Jugendschutzrechts vor ungeeigneten Inhalten geschützt werden.

Vorerst keine Internetsperren

Die noch von der Großen Koalition beschlossenen Internetsperren gegen Kinderpornografie werden zunächst für ein Jahr ausgesetzt . Stattdessen sollen die Polizeibehörden in enger Zusammenarbeit mit den Selbstregulierungskräften der Internetwirtschaft wie der deutschen Internetbeschwerdestelle sowie dem Providernetzwerk INHOPE die Löschung kinderpornografischer Seiten betreiben.

Nach einem Jahr soll dieses Vorgehen im Hinblick auf Erfolg und Wirksamkeit evaluiert und "aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse ergebnisoffen eine Neubewertung" vorgenommen werden. "Vor Abschluss der Neubewertung werden weder nach dem Zugangserschwerungsgesetz noch auf Grundlage der zwischen den Providern und BKA abgeschlossenen Verträge über Internetsperren Sperrlisten des BKA geführt oder Providern übermittelt.

Kein Zugriff auf Vorratsdaten

Auch beim Thema Vorratsdatenspeicherung tritt die neue Bundesregierung auf die Bremse : So soll bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts der Zugriff der Bundesbehörden auf die gespeicherten Vorratsdaten auf Zugriffe zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit beschränkt werden.

E-Government soll ausgebaut werden

Das Thema E-Government soll weiter vorangetrieben und soweit notwendig, rechtliche Regelungen angepasst werden (E-Government-Gesetz). Besonderes Augenmerk soll der Schaffung von Voraussetzungen für eine sichere Kommunikation zwischen Bürgern und Unternehmen mit der Verwaltung gelegt werden. So schnell wie möglich sollen die Voraussetzungen im Verwaltungsverfahrensrecht geschaffen werden, um rechtsverbindliche elektronische Kommunikation im Verwaltungsverfahren zu gewährleisten.

Die neue Regierung plant, auch ein De-Mail-Gesetz zu verabschieden und will dabei die Erfahrungen aus dem Pilotprojekt und die Stellungnahmen der Datenschutzbeauftragten berücksichtigen. Davon sollen vor allem Unternehmen profitieren, die so ihre Geschäftsprozesse digital abwickeln können.

Am elektronischen Personalausweis hält die Koalition fest. Dieser soll auch in Zukunft eine Möglichkeit zum freiwilligen Identitätsnachweis darstellen. Die Formulierung stellt aber auch andere Alternativen in Aussicht.

Offene Standards und Open Source

Die Rolle des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik soll gestärkt und die Informationstechnik des Bundes stärker konzentriert und standardisiert werden. Dabei soll geprüft werden, wie "die IT des Bundes sich zukünftig an offenen Standards orientieren und dabei auch Open-Source-Lösungen berücksichtigen" können.

Beim Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik sollen zudem Kompetenzen für die Abwehr von IT-Angriffen gebündelt werden. Zu seiner Unterstützung soll aber zudem das "Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik als zentrale Cyber-Sicherheitsbehörde" weiter ausgebaut werden, "um insbesondere auch die Abwehr von IT-Angriffen koordinieren zu können" .

Die Haftung von System- und Diensteanbietern für die IT-Sicherheit soll angepasst werden, um einer "unbilligen Abwälzung von IT-Risiken auf die Endanwender vorzubeugen" .

Urheberrecht, der dritte Korb kommt

Dem Urheberrecht sprechen die Koalitionäre in der modernden Medien- und Informationsgesellschaft eine Schlüsselfunktion zu und planen ein Drittes Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft ("Dritter Korb"). Es soll ein hohes Schutzniveau und eine wirksame Durchsetzbarkeit des Urheberrechts gewährleisten.

Dazu sollen "wirksame Instrumente zur konsequenten Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet" geschaffen und dabei Möglichkeiten zur Selbstregulierung unter Beteiligung von Rechteinhabern und Internetserviceprovidern gefördert werden.

Die Koalition will aber explizit keine Initiativen für gesetzliche Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen ergreifen.

Leistungsschutzrecht für Presseverlage

Verlage will die neue Regierung im Onlinebereich nicht schlechter stellen als andere Werkvermittler. Dazu soll ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage geschaffen werden, das den Schutz von Presseerzeugnissen im Internet verbessert.

Das System der Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften soll beibehalten werden, wobei sich die neue Regierung für die Schaffung eines europäischen Wahrnehmungsrechts einsetzen will.

Computerspiele sind Teil unserer Alltagskultur

Ein Verbot von Killerspielen wird im Koalitionsvertrag nicht aufgegriffen. Vielmehr heißt es im Vertrag: "Computerspiele sind ein selbstverständlicher Teil unserer Alltagskultur geworden" . Daher soll die Entwicklung hochwertiger, kulturell und pädagogisch wertvoller Unterhaltungsmedien gefördert und der Deutsche Computerspielpreis aufgewertet werden.


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