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Loi Hadopi: Französische Opposition scheitert vor Gericht U.

Verfassungsgericht billigt Hadopi 2. Das französische Verfassungsgericht hat das Gesetz zu Internetsperren für illegales Filesharing gebilligt. Ab 2010 muss mit Abmahnungen und Sperren gerechnet werden. Der deutsche Bundesverband Musikindustrie will das Modell übernehmen.
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Der zweite Teil des umstrittenen französischen Gesetzes La Loi Hadopi ist vom Verfassungsgericht gebilligt worden. Das meldet unter anderem das französische Cnet(öffnet im neuen Fenster) . Die Klage beim Verfassungsgericht hatte die sozialistische Opposition in der Hoffnung eingereicht, das Gesetz noch zu stoppen. Das ist nicht gelungen.

Das Gesetz sieht vor, dass denjenigen, die illegal Daten im Internet tauschen, der Internetzugang nach zweimaliger Abmahnung gekappt wird. Außerdem drohen Geld- und sogar Gefängnisstrafen. Im zweiten Teil des Gesetzes ist nun ein einfacher Richtervorbehalt vorgesehen – nicht die Behörde selbst, sondern ein Richter muss in einem vereinfachten Verfahren über die Sperre entscheiden.

Kulturminister Frédéric Mitterand sagte nach dem Urteil des Verfassungsgerichts, nun könne der Zeitplan zum Inkrafttreten des Gesetzes eingehalten werden. Mit den ersten Abmahnungen ist demnach ab Anfang 2010 zu rechnen.

Nachtrag vom 23. Oktober 2009, 16:58 Uhr:

"Mit der Einführung eines sanktionierten Warnmodells bei illegalen Downloads übernimmt Frankreich in Europa die Vorreiterrolle bei der effizienten Bekämpfung von Internetpiraterie" , kommentierte der deutsche Bundesverband Musikindustrie. Jetzt sei die Zeit gekommen, mit einer neuen Regierung in Deutschland einen vergleichbaren Ansatz zu verfolgen.


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