Verfassungsbeschwerden gegen Pornoverbot gescheitert (Upd.)
Verfassungsbeschwerde hatte unter anderem der Anbieter eines Altersnachweissystems erhoben, das ein anderer Beschwerdeführer als Zugangskontrolle zu den von ihm im Internet angebotenen pornografischen Darstellungen eingesetzt hatte.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden der insgesamt drei Beschwerdeführer nicht zur Entscheidung angenommen. Sie seien nicht ausreichend begründet und daher unzulässig. Den Begründungen könne insbesondere nicht entnommen werden, warum die Beschwerdeführer die angegriffenen gesetzlichen Altersnachweispflichten im Hinblick auf die Vielzahl frei verfügbarer pornografischer Angebote im Internet für ungeeignet halten, Minderjährige vor eventuellen negativen Einflüssen derartiger Darstellungen zu schützen.
Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts(öffnet im neuen Fenster) könne der Zugang zu Pornographie für Minderjährige zwar nicht dadurch verhindert werden, dass gesetzlich vorgeschrieben wird, dass sicher zu stellen ist, dass ausschließlich Erwachsene darauf Zugriff haben. Auf diesem Weg könne aber der Zugang für Minderjährige erschwert werden.
Nachtrag vom 21. Oktober 2009, 15:55 Uhr:
Beschwerdeführer Tobias Huch, Geschäftsführer der Resisto IT GmbH, kündigte gegenüber Golem.de an, gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen.
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