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EU-Wirtschaftsausschuss will GPL und CC fördern

Dringender Anpassungsbedarf beim Urheberrecht. In seiner Stellungnahme zum Grünbuch der EU-Kommission spricht sich der EU-Wirtschafts- und Sozialausschuss neben der Förderung von GPL- oder CC-lizenzierten Werken auch für eine Änderung der EU-Urheberrechtsrichtlinie zur Vereinfachung der Onlineausleihe von Werken zu Bildungszwecken aus.
/ Robert A. Gehring
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"Es gilt, eine Balance zu finden zwischen den neuen Verbreitungsformen, den Vervielfältigungstechnologien, den Bedürfnissen der wissensbestimmten Gesellschaft und den Urheberrechten. Diese Balance wird sich nicht durch den massiven Einsatz ausschließlich repressiver Maßnahmen herstellen lassen, die hauptsächlich gegen eine Altersklasse gerichtet sind, die kriminalisiert wird, solange Rechtsvorschriften fehlen und nicht nach neuen Vergütungsformen für die Urheber gesucht wird. Angesichts der Bedeutung und Geschwindigkeit der technologischen Entwicklung müssen die gegenwärtigen Vorschriften dringend entsprechend angepasst werden."

Dieses Zitat stammt nicht etwa aus dem Wahlprogramm der Piratenpartei. Es stammt aus der mit einer Mehrheit von 174 gegen sechs Stimmen mit zwei Stimmenthaltungen verabschiedeten Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses(öffnet im neuen Fenster) zum " Grünbuch - Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft(öffnet im neuen Fenster) (2009/C 228/08).

Wird das EU-Urheberrecht also entschärft?

Ginge es nach dem EU-Wirtschafts- und Sozialausschuss, dürfte die Antwort auf diese Frage verhalten positiv ausfallen. In seiner Stellungnahme zum Grünbuch spricht sich der Ausschuss an mehreren Stellen für Änderungen oder Ergänzungen der EU-Urheberrechtspolitik aus.

Mit dem Ende 2008 vorgelegten Grünbuch will die EU-Kommission Änderungsbedarf beim Urheberrecht in der Europäischen Union ausloten. Dabei legt die Kommission den Schwerpunkt auf notwendige Anpassungen, "die für Forschung, Wissenschaft und Unterricht von Belang sind" . Ziel der Reformen soll es sein, "einen ungehinderten Fluss von Wissen und Innovationen im Binnenmarkt zu fördern" .

Der EU-Wirtschafts- und Sozialausschuss hat nun an mehreren Stellen Engpässe im EU-Urheberrecht ausgemacht. An erster Stelle steht dabei der Ansatz der EU-Urheberrechtsrichtlinie 2001/29/EG, den Mitgliedsstaaten neben verbindlichen Ausnahmen vom exklusiven Schutz der Urheber die Wahl einer ganzen Reihe unverbindlicher Ausnahmen zu überlassen. In unterschiedlichen EU-Ländern fiel die Wahl sehr unterschiedlich aus. So entschied sich Deutschland für eine sehr restriktive Umsetzung und machte von den fakultativen Ausnahmen praktisch keinen Gebrauch. Andere Länder gingen liberaler vor.

Am Ende wurde das Ziel der Richtlinie, ein harmonisiertes Urheberrecht in der EU zu schaffen, verfehlt. Deshalb spricht sich jetzt der EU-Wirtschafts- und Sozialausschuss für "ein zwingenderes Konzept" aus. Der Geltungsbereich der Ausnahme sollte in diesem Sinne eingeschränkt werden.

Bestimmte bisher fakultative Ausnahmen will der Ausschuss verbindlich regeln. So sollten die Ausnahmen "für alle Formen von Behinderungen gelten, die die Nutzung multimedialer Inhalte des Internets einschränken, sowie für die Bildung unabhängig von der Ebene ihrer Vermittlung einschließlich der Fortbildung und der Seniorenuniversitäten, für Präsenzbibliotheken und öffentliche Mediatheken, Hochschulbibliotheken, für Langzeitpatienten in Krankenhäusern oder Teilnehmer an Rehabilitationsmaßnahmen, für Inhaftierte sowie für Wissenschaftler des öffentlichen und des privaten Sektors, und zwar gemäß Sondervereinbarungen mit Bibliotheken und Fachdokumentationszentren" .

Wenn die Rechteinhaber den Nutznießern der Ausnahmen den Zugang zu Werken verwehren oder übermäßig erschweren, sollen diese die Möglichkeit haben, auf dem Rechtsweg dagegen vorzugehen. Für die erweiterten Zugangsmöglichkeiten will der Ausschuss "zumindest ... die ursprünglichen Rechtinhaber" - gemeint sind nach einer Fußnote die Urheber der Werke - angemessen entschädigt wissen. Als Vorbild für eine Entschädigungsregelung wird das "Entgelt für private Kopien" angeführt.

Ausdrücklich spricht sich der Ausschuss für die Förderung der Verbreitung von "didaktischen, wissenschaftlichen und technischen Werken" aus, die unter Lizenzen wie der GPL oder den Creative-Commons-Lizenzen stehen. Beispielhaft erwähnt er die Förderung "durch Ausschreibungen oder Unterstützung von Einrichtungen, die im Rahmen solcher Lizenzen wissenschaftliche und technische Inhalte sowie Software erzeugen" .

Auch die internationale Debatte um Googles Buch-Scanning-Projekt hat in der Stellungnahme des EU-Wirtschafts- und Sozialausschusses ihren Niederschlag gefunden. Auch hier erkennt der Ausschuss in manchen EU-Ländern ein zu restriktives Urheberrecht als Problem und die EU-Urheberrechtsrichtlinie als Ursache: "Tatsächlich sieht die Richtlinie nur eine Ausnahme für das Vervielfältigungsrecht vor, und zwar für eine Konsultation zu spezifischen Forschungszwecken, sowie eine begrenzte Aufbewahrung zu nicht kommerziellen Zwecken." Um das Problem zu entschärfen, schlägt der Ausschuss vor, den von der Richtlinie vorgeschriebenen Dreistufentest zu entschärfen und im Gegenzug eine "Vergütung des Urhebers" vorzusehen.

Um die Onlineausleihe von Werken für Bildungs- und Forschungszwecke zu erleichtern, empfiehlt der Ausschuss, die Richtlinie zu ändern. Der Onlineausleihe wird vom Ausschuss auch eine pädagogische Wirkung zugesprochen: "Das herangezogene Verfahren und die Auflage, sich den Inhalt der Sonderlizenz und die besonderen Bedingungen für die Onlineausleihe genau zu vergegenwärtigen, dürften ein Beitrag zur Erziehung - insbesondere der jungen Leute - zur Einhaltung der Urheberrechte sein."

Weiteren Änderungsbedarf sieht der Ausschuss beim Umgang mit verwaisten Werken, beim Zugang zu Werken für Menschen mit Behinderungen und für nutzergenerierte Inhalte.

Letztere stellen eine besondere Herausforderung dar, konstatiert der Ausschuss. Wortwörtlich heißt es dazu in der Stellungnahme: "In diesem besonderen Fall wird außerdem deutlich, dass die Koexistenz von Internet und Urheberrecht nicht gerade einfach ist." [von Robert A. Gehring]


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