EU will Verbraucher vor zu lauten MP3-Playern schützen
Die Europäische Kommission verpflichtet Hersteller von MP3-Playern künftig dazu, ihre Geräte mit sicheren Standardeinstellungen zu versehen, um Gehörschäden vorzubeugen. Die Verbraucher sollen zwar in der Lage sein, die Begrenzung anzuheben und die Geräte lauter zu machen, sollen dann aber klare Warnhinweise erhalten, die ihnen die Risiken bewusst machen.
Die EU-Kommission reagiert damit auf eine Warnung des wissenschaftlichen Ausschusses der EU (SCENIHR). Er hatte im Oktober 2008 darauf hingewiesen, dass das Hören lauter Musik aus MP3-Playern über einen längeren Zeitraum zu dauerhaften Gehörschäden führen kann. Betroffen sind Menschen, die regelmäßig mehr als eine Stunde täglich laute Musik hören, was auf bis zu 10 Millionen EU-Bürger zutreffen soll. Bei 5 bis 10 Prozent der Fälle bestehe das Risiko des dauerhaften Gehörverlustes.
Nach den derzeitigen EU-Normen ist weder eine Höchstlautstärke noch eine bestimmte Kennzeichnung für die Lautstärke vorgeschrieben. Allerdings muss die Bedienungsanleitung einen Warnhinweis darauf enthalten, dass das Hören übermäßig lauter Musik schädliche Folgen haben kann.
Unbedenkliche Lautstärke als Standardeinstellung
Künftig sollen die Geräte in der Standardeinstellung nur noch eine unbedenkliche Lautstärke wiedergeben. Wie dies umgesetzt werden soll, überlässt die EU den Herstellern, die dafür sorgen sollen, dass die Standardeinstellungen den Sicherheitsvorschriften entsprechen.
Was in diesem Zusammenhang unbedenklich ist, hängt von der Lautstärke und Hördauer ab. Bei einer Lautstärke von 80 dB(A) soll die Hördauer auf 40 Stunden pro Woche begrenzt werden. Bei 89 dB(A) dürfen 5 Stunden pro Woche nicht überschritten werden. Eine längere Hördauer mit entsprechender Lautstärke soll nur möglich sein, wenn Verbraucher sich absichtlich dafür entscheiden und der jeweilige MP3-Player einen zuverlässigen Warnhinweis enthält, der den Nutzer über die Risiken aufklärt.
Wie die Warnungen konkret auszusehen haben, lässt die EU offen. Als mögliche Lösungen führt sie Etiketten oder digitale Angaben auf dem Display an. Auch vor dem Einsatz alternativer Kopfhörer, die zu einer bedenklich hohen Lautstärke führen können, soll gewarnt werden.
Konkretes soll das europäische Normungsgremium CENELEC anhand der Vorgaben der Europäischen Kommission ausarbeiten. Die entsprechenden Normen sind zwar nicht verbindlich, werden aber de facto zur Industrienorm erhoben, sobald sie von der Europäischen Kommission angenommen und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden. Produkte, die diesen Normen entsprechen, gelten als unbedenklich – sonst müssen die Hersteller ihre Produkte kostenaufwendigen Tests unabhängiger Experten unterziehen.
Die neuen Sicherheitsnormen sollen nur für Produkte gelten, die künftig auf den Markt kommen.
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