Französisches Gericht bestätigt die GPL
Mit seinem Urteil ( PDF(öffnet im neuen Fenster) ) gegen Edu4(öffnet im neuen Fenster) bestätigte das Pariser Berufungsgericht die Gültigkeit der Lizenz für freie Software.
Der Fall reicht zurück bis in das Jahr 2000. Damals wurde Edu4 von der Bildungsorganisation Association pour la formation professionnelle des adultes ( AFPA(öffnet im neuen Fenster) ) damit beauftragt, Computerräume einzurichten. Dabei setzte Edu4 auch die Remote-Desktop-Software VNC ein. Anders als die GPL – unter der VNC verfügbar ist – vorschreibt, weigerte sich Edu4 aber, die Quelltexte für die Software an AFPA herauszugeben. Wie in Zusammenarbeit mit der Free Software Foundation Frankreich(öffnet im neuen Fenster) entdeckt wurde, hatte Edu4 Copyright- und Lizenzhinweise aus der Software entfernt – auch das ein Verstoß gegen die GPL.
Daraufhin zog die AFPA 2002 vor Gericht. Edu4 muss nun 8.000 Euro an die AFPA zahlen. Besonders ist der Fall auch deshalb, weil nicht wie meist üblich die Entwickler der Software, sondern ein Anwender gegen den Lizenzverstoß geklagt hat.
Bisher musste sich die GPL nicht oft vor Gericht beweisen, da Klagen außergerichtlich beigelegt werden. In Deutschland hatte das Landgericht München die Gültigkeit der Lizenz im Jahr 2004 bestätigt .
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