Verbraucherschützer erfolgreich gegen Mobilfunkanbieter
Urteile sollen bessere Bedingungen für Handynutzer bringen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist erfolgreich gegen einige Mobilfunkanbieter vorgegangen, die nun ihre AGB ändern und rechtswidrige Klauseln aus ihren Verträgen streichen müssen.
Die Vertragsbedingungen für Handynutzer werden sich durch die Urteile gegen Vodafone, T-Mobile, E-Plus, Moconta und Congstar verbessern, etwa bei Kündigungsfristen oder beim Datenschutz, versprechen die Verbraucherschützer. Insgesamt geht es um 200 einzelne Bestimmungen.
"Unternehmen sollten einen fairen Umgang mit ihren Kunden pflegen. Daran haben wir die Anbieter mit unseren Abmahnungen erinnert", kommentiert vzbv-Chef Gerd Billen das Vorgehen. Die Firmen müssen ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen nun durchsichtiger und konkreter formulieren. Außerdem müssen sie Verbraucher vorher über Kündigungen informieren oder ihnen ordnungsgemäße Fristen bei Zahlungsverzug setzen.
Keine Kündigung bei Widerspruch
Zudem dürfen sie die Daten der Kunden nur zu Werbezwecken nutzen, wenn diese zugestimmt haben. Die Mobilfunkanbieter dürfen die Verträge nicht mehr einseitig kündigen, wenn Kunden gegen Vertragsänderungen Widerspruch einlegen. Die Richter entschieden, der Verbraucher dürfe nicht vor die Alternative gestellt werden, veränderte AGB zu akzeptieren oder den Vertrag gekündigt zu bekommen.
Die Verbraucherschützer hatten ihre Abmahnaktion im Sommer 2008 gestartet: Sie gingen beispielsweise gegen AGB-Regelungen vor, die eine Sperrung oder fristlose Kündigung des Anschlusses schon bei einem Zahlungsrückstand von 15,50 Euro oder einer missbräuchlichen Anschlussnutzung vorsehen.
Für rund 100 Klauseln unterzeichneten Unternehmen bereits vorgerichtlich eine Unterlassungserklärung. Wegen weiterer Klauseln zog der Verbraucherzentrale Bundesverband vor Gericht und setzte sich nach eigenen Angaben in nahezu allen Punkten durch.
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