Verbraucherzentrale verliert gegen Abofallenbetreiber

Entscheidung zu fabriken.de und rezeptideen.de als "unfassbar" bezeichnet

Die Verbraucherzentrale Berlin hat einen Prozess gegen den Online-Abofallen-Betreiber Connects 2 Content verloren. Das Geltendmachen von vermeintlich unberechtigten Forderungen sei nicht unlauter, so das Landgericht Düsseldorf. Die Verbraucherschützer finden das unfassbar.

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Die Verbraucherzentrale Berlin hatte die Firma Connects 2 Content GmbH verklagt, weil sie massenhaft Rechnungen mit Online-Aboforderungen versandt hatte, die nach Auffassung der Verbraucherzentrale unberechtigt waren. Der Prozess ging jetzt in erster Instanz verloren. Das Gericht entschied, die Geltendmachung vermeintlich unberechtigter Forderungen sei nicht unlauter und damit nicht wettbewerbswidrig.

Ein Sprecher des Landgerichts Düsseldorf bestätigte Golem.de, dass die Klage der Verbraucherzentrale Berlin gegen die Firma Connects 2 Content abgewiesen ist. Das Urteil ist noch nicht veröffentlicht.

Im März 2009 hatte die Connects 2 Content GmbH mit Sitz in Mannheim tausende Rechnungen über 84 Euro an Verbraucher verschickt, die sich auf den zunächst kostenlos nutzbaren Plattformen fabriken.de und rezepte-ideen.de angemeldet hatten. Ihre Gratismitgliedschaften seien später in kostenpflichtige mit einer Vertragslaufzeit von mindestens zwei Jahren umgewandelt worden, so die Verbraucherschützer, die rieten, die Zahlung zu verweigern, auch wenn weitere Mahnungen, Inkasso- oder Rechtsanwaltsschreiben eintreffen sollten. Eine einseitige Umwandlung einer kostenlosen Mitgliedschaft in einen kostenpflichtigen Vertrag habe rechtlich keinen Bestand.

Verbraucherschützer kündigen Berufung an

Die jetzige Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf sei "unfassbar", kommentierten die Berliner Verbraucherschützer. "Während die Staatsanwaltschaft Düsseldorf das Verhalten der Connects 2 Content GmbH als Leistungsbetrug bewertet und mit Billigung des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf deren Konto einen sechsstelligen Betrag eingefroren hat, meint der für die Klage der Verbraucherzentrale zuständige Richter, die zivilrechtlichen Unlauterkeitsvoraussetzungen seien nicht erfüllt." Die Verbraucherzentrale werde das Urteil nicht hinnehmen und Berufung einlegen. Sie rät allen Betroffenen, die noch keine Zahlung geleistet haben, weiterhin nicht zu zahlen. Sie sollten sich auch von Mahnungen nicht einschüchtern lassen.

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