Bundeswahlleiter droht wegen Wahlergebnissen bei Twitter
Die Vorabveröffentlichung der Ergebnisse von Nachwahlbefragungen, sogenannten Exit-Polls, bei der Bundestagswahl stellt einen gravierenden Verstoß gegen das Bundeswahlgesetz dar, mahnt Bundeswahlleiter Roderich Egeler: "Egal, ob über Twitter oder über andere Informationswege, die Rechtslage ist eindeutig: Vor Schließung der Wahllokale dürfen keine Ergebnisse von Wählerbefragungen nach der Stimmenabgabe veröffentlicht werden", kommentiert Egeler die gestern bei Twitter vorab bekanntgewordenen Prognosen zu den Ergebnissen der Landtagswahlen im Saarland sowie in Sachsen und Thüringen.
Zwar ist unklar, woher die Zahlen stammen, doch Egeler nutzt die Gelegenheit, um die Wahlforscher in die Pflicht zu nehmen: "Ich fordere die Wahlforschungsinstitute, die Exit polls durchführen, auf, mit den Ergebnissen der Nachwahlbefragungen äußerst restriktiv umzugehen".
Die Vorabveröffentlichung der Ergebnisse von Exit-Polls stellt in allen drei Bundesländern sowie auf Bundesebene eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Sollten bei der Bundestagswahl Ergebnisse von Exit-Polls vorab veröffentlicht werden, will der Bundeswahlleiter als zuständige Behörde ein entsprechendes Verfahren einleiten.
Präzedenzfall Bundespräsidentenwahl
Bei der Wahl des Bundespräsidenten im Mai 2009 hatten einige Mitglieder der Bundesversammlung die Wahl von Horst Köhler getwittert, bevor sie in der Bundesversammlung bekanntgegeben wurde.
Wolfgang Bosbach, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, schlug derweil im Kölner Stadtanzeiger vor(öffnet im neuen Fenster), die Demoskopen sollten die Ergebnisse einfach später an Politiker und Journalisten weiterleiten. Aktuell machten die Zahlen bereits gegen 16 Uhr die Runde.
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