TAL-Entgelte - VG Köln hebt Entgeltentscheidung auf

Gebühren für letzte Meile müssen eventuell neu berechnet werden

Das Verwaltungsgericht Köln hat die 2001 von der Bundesnetzagentur festgelegten TAL-Entgelte (Teilnehmeranschlussleitung) aufgehoben. Damit haben sich einige Konkurrenten der Telekom mit einer Klage gegen den Exmonopolisten durchgesetzt.

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Die TAL-Entgelte werden von den Wettbewerbern an die Deutsche Telekom AG für die Inanspruchnahme der sogenannten letzten Meile bis zum Kunden bezahlt. Doch nach Ansicht der Telekom-Konkurrenten wurden die Preise falsch berechnet, was nun das Verwaltungsgericht Köln bestätigte.

Das VG Köln hatte bereits Ende 2008 bei der Preisfestsetzung des Regulierers aus dem Jahre 1999 festgestellt, "dass sich das Berechnungsmodell damals - und damit aus unserer Sicht erst recht heute - stärker an den tatsächlichen historischen Kosten orientieren muss. Es darf nicht allein eine theoretische Wiederbeschaffung zur Kalkulationsbasis haben", kommentierte VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner das Urteil. Wenn in Wahrheit nicht weiter in Kupfernetze investiert werde, müsse das auch zwingend berücksichtigt werden.

Der VATM kritisiert, dass auch bei der TAL-Entscheidung im März 2009 weiterhin das alte Berechnungsmodell zugrunde gelegt worden ist. Sollten die Urteile des VG Köln aus dem Jahre 2008 und das vom 28. August 2009 rechtskräftig werden, müsste die Bundesnetzagentur das monatliche Entgelt für die Jahre 1999 bis 2001 sowie 2001 bis 2003 aufgrund der geänderten Berechnungsgrundlage neu ermitteln. Allerdings ist der Rechtsstreit noch nicht abgeschlossen. Sowohl die Telekom als auch die Bundesnetzagentur haben die Möglichkeit, Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einzulegen.

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