Smartbook gegen Smartbook
Gegen das US-Unternehmen Qualcomm hat Smartbook(öffnet im neuen Fenster) vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung erwirkt. Der Chiphersteller hatte den Begriff Smartbook in Ankündigungen für eine neue Gerätekategorie zwischen Smartphone und Netbook verwendet.
Dadurch sieht das Kölner Unternehmen Smartbook seine Markenrechte verletzt. Die einstweilige Verfügung untersagt es Qualcomm, den Namen Smartbook in Deutschland im Zusammenhang mit tragbaren Computern zu nutzen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung droht Qualcomm ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.
"Internetseiten der Qualcomm Inc. wie unter anderem www.hellosmartbook.com und Internetseiten der deutschen Niederlassung Qualcomm CDMA GmbH, die auf US-amerikanische Seiten der Qualcomm Inc. verweisen, wurden bereits für Nutzer mit deutscher IP-Adresse gesperrt" , erklärt Smartbook-Chef Dirk Pick in einer Stellungnahme. Und weiter: "Wir sehen uns einem geradezu absurden und zugleich schweren Angriff auf unsere Marke konfrontiert, wie er einem Markenunternehmen an sich nicht passieren kann und darf. Die momentane Entwicklung gefällt uns nicht. Wenn wir uns nun nicht mit allen Mitteln wehren, müssen wir befürchten, dass unsere erfolgreich unter dem Markennamen Smartbook vertriebenen Modelle infolge Marketingaktivitäten der Qualcomm Inc. verwässert werden und der Konsument irgendwann bei dem Namen Smartbook nicht an mobile Lifestyle-Produkte unserer Marke Smartbook, sondern an irgendein tragbares Gerät mit Technik von Qualcomm denkt" .
Das Kölner Unternehmen hat auch diverse Medien mit Anwaltsschreiben aufgefordert, die Nutzung des Begriffs Smartbook in diesem Zusammenhang zu unterlassen.
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