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Neue Regeln für Notebookdurchsuchungen in den USA

US-Heimatschutzministerium: Durchsuchung von elektronischen Geräten unerlässlich. Nach Beschwerden von USA-Reisenden, deren Notebooks oder Smartphones bei der Einreise willkürlich durchsucht oder beschlagnahmt wurden, hat die neue US-Heimatschutzministerin Janet Napolitano neue Direktiven für Grenzbeamte erlassen. Sie erlauben weiterhin die Durchsuchung der Geräte, setzen aber Regeln fest.
/ Werner Pluta
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Das US-Heimatschutzministerium (Department oder Homeland Security, DHS) hat neue Regeln für die Handhabung elektronischer Geräte an US-Grenzen(öffnet im neuen Fenster) erlassen. Danach dürfen US-Grenzbeamte weiterhin ohne Anlass mobile Geräte wie Notebooks, Smartphones oder MP3-Player und Datenträger durchsuchen und in bestimmten Fällen beschlagnahmen.

Bürgerrechte und Privatsphäre berücksichtigen

US-Heimatschutzministerin Janet Napolitano betonte, die Möglichkeit, Geräte oder Datenträger, die in die USA eingeführt werden, zu durchsuchen, sei essenziell, um die Amerikaner in der zunehmend digitalisierten Welt zu schützen. Die neuen Regeln stellten sicher, dass die Beamten "die nötigen rechtmäßigen Maßnahmen ergreifen können, um unsere Grenzen zu schützen", berücksichtigten aber die bürgerlichen Rechte und die Privatsphäre der Reisenden.

Die neuen Regeln legen fest, unter welchen Umständen die Beamten der US Customs and Border Protection (CBP) und der US Immigration and Customs Enforcement (ICE) tätig werden können. So geben die neuen Richtlinien den Reisenden das Recht, bei der Durchsuchung vor Ort zu sein.

Prompte Prüfung

Besteht der Verdacht, dass ein Gerät in Zusammenhang mit einer Straftat steht, dürfen die Beamten wie bisher auch das Gerät beschlagnahmen. Die weitere Durchsuchung muss allerdings "so schnell wie möglich" durchgeführt werden. Sie muss zudem unter Aufsicht erfolgen und dokumentiert werden.

Haben es die Beamten mit hochvertraulichen Dokumenten zu tun, wie etwa mit medizinischen Unterlagen, Dokumenten von Rechtsanwälten oder Rechercheunterlagen von Journalisten, sind sie angewiesen, einen CBP-Anwalt hinzuzuziehen, bevor sie solche Dokumente sichten. Bestätigt sich ein Verdacht nicht, müssen alle Daten, die von dem Gerät herunterkopiert wurden, nach spätestens sieben Tagen wieder gelöscht werden.

Fristen für Rückgabe

Nach fünf Tagen müssen CBP-Beamte ein Gerät zurückgeben. Das ICE kann es bis zu 30 Tagen behalten. Das CBP werde den Besitzer telefonisch benachrichtigen, wenn er sein Gerät dort, wo es eingezogen wurde, wieder abholen könne. Wenn das nicht möglich sei, werde das CBP veranlassen, dass das Gerät zurückgeschickt werde – auf Kosten der Behörde.

Grund für die neuen Regeln waren Beschwerden von Reisenden, dass Beamte grundlos vertrauliche Dokumente gesichtet oder kopiert hätten oder Geräte beschlagnahmt und ohne Begründung einbehalten hätten. Auch wenn die neue Heimatschutzministerin an den Notebookdurchsuchungen festhält, stellen die Regeln eine Verbesserung gegenüber der Praxis dar, die unter der alten Regierung von Präsident George W. Bush vorherrschte.

Vertreter von US-Bürgerrechtsorganisationen wie die Electronic Frontier Foundation (EFF) und die American Civil Liberties Union (ACLU) begrüßten die Verbesserungen. Sie kritisierten jedoch, dass die Beamten die Reisenden nicht darüber informieren müssten, wenn sie Daten von den Geräten kopierten.

Am liebsten: abschaffen

Nach Angaben des DHS überprüfen US-Grenzbeamte nur selten elektronische Geräte. Zwischen dem 1. Oktober 2008 und dem 11. August 2009 hätten sie 221 Millionen Einreisende überprüft. Dabei hätten sie rund 1.000 Notebookdurchsuchungen vorgenommen, 46 davon intensiv. EFF und ACLU würden die verdachtsunabhängigen Durchsuchungen am liebsten ganz abschaffen. Im Herbst 2008 unterstützten sie ein entsprechendes Gesetzesvorhaben.


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