Britisches Jugendschutzgesetz versehentlich ungültig
Wenn ein britischer Händler derzeit Computerspiele oder Film-DVDs mit einer Freigabe für Erwachsene an Minderjährige verkauft, macht er sich rein rechtlich nicht strafbar - obwohl Derartiges durch ein Gesetz mit dem Namen Video Recordings Act untersagt und eine Prüfung durch das British Board of Film Classification Vorschrift ist. Das Problem: Das Gesetz, das 1984 von der Regierung Margaret Thatcher verabschiedet wurde, ist formal nie in Kraft getreten. Es hätte damals bei der Europäischen Kommission zur Überprüfung eingereicht werden müssen, was versehentlich nie geschah.
Laut einem Bericht der BBC(öffnet im neuen Fenster) hat die jetzt zuständige Ministerin gesagt, dass derzeit laufende Prozesse auf Basis des Gesetzes nicht zu Ende gebracht werden könnten und keine neuen Verfahren gestartet würden. Bereits gesprochene Urteile hätten aber Gültigkeit - wovon angeblich 87 Personen betroffen sind.
Hersteller und Handelsketten sowie die Verbände der Spiele- und Filmwirtschaft haben angekündigt, dass sie sich so an das Gesetz halten wollen, als sei es gültig - das betrifft immerhin Größen wie Amazon.co.uk, Blockbuster und HMV. Die EU-Prüfung soll nachgereicht werden, allerdings dauere dies mindestens drei Monate.