Videoüberwachung von Autofahrern ohne Gesetz ist illegal

Datenschützer: "Derzeit keine rechtsstaatliche Grundlage"

Die anlasslose Überwachung von Straßen mit Videotechnik hat derzeit keine rechtsstaatliche Grundlage. Das entschied das Bundesverfassungsgericht.

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Eine videogestützte Verkehrsüberwachung ist nur mit eindeutiger gesetzlicher Grundlage gestattet. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem heute veröffentlichten Urteil (Az: 2 BvR 941/08) entschieden. Ein Bußgeld gegen einen Autofahrer, der in Mecklenburg-Vorpommern in einer Tempo-100-Zone 29 Stundenkilometer zu schnell gefahren sein soll, wurde aufgehoben, weil damit sein Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" verletzt werde, so die Richter.

"Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung kann zwar im überwiegenden Allgemeininteresse eingeschränkt werden", heißt es in der Urteilsbegründung. "Eine solche Einschränkung bedarf aber einer gesetzlichen Grundlage, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entspricht und verhältnismäßig ist."

Die Videoaufzeichnung von einer Autobahnbrücke erfolgte mit dem Verkehrskontrollsystem VKS. Das Amtsgericht muss nun erneut prüfen, ob diese Videoüberwachung rechtlich gerechtfertigt war, sonst ist die Aufzeichnung als Beweis im Bußgeldverfahren nicht zulässig.

Laut dem schleswig-holsteinischen Landesdatenschützer Thilo Weichert hat das Bundesverfassungsgericht damit festgestellt, dass die anlasslose Verfolgung von Straßenverkehrsverstößen mit Videotechnik derzeit keine rechtsstaatliche Grundlage habe. "Von den Erhebungen im Straßenverkehr sind potenziell alle daran Teilnehmenden, also alle Menschen, betroffen", sagte er. Verstöße im Straßenverkehr müssten streng verfolgt werden. Spätestens nach der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes müsse aber Schluss sein mit der Eigenmächtigkeit der Behörden bei den Kontrollen, forderte Weichert.

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