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Prepaid-Gebühr: Verbraucherschützer kritisieren E-Plus

Verbraucherzentrale bezeichnet Prepaid-Gebühr als Strafgebühr. Der Mobilfunknetzbetreiber E-Plus verlangt ab 1. September 2009 einen Mindestumsatz von einem Euro, wenn Kunden ihre Prepaid-SIM-Karte zwei Monate lang nicht aktiv nutzen. Verbraucherschützer bezeichnen das als Strafgebühr und empfehlen einen Anbieterwechsel.
/ Ingo Pakalski
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"Der Anbieter nennt das Mindestumsatz, wir sagen dazu Strafgebühr", erklärt Verbraucherschützer Joachim Geburtig von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Geburtig spricht von einer Strafgebühr, "da nur Verbraucher zur Kasse gebeten werden, wenn sie ihr Handy aus bestimmten Gründen wenig nutzen".

"Offenbar soll damit das Tarifmodell Prepaid auf längere Sicht unattraktiv gemacht und die Kunden in längerfristige Vertragsbindungen getrieben werden", vermutet der Verbraucherschützer. E-Plus räumt ein Sonderkündigungsrecht ein, von dem der Kunde aber erst erfährt, wenn er die in der SMS angegebene Kontaktrufnummer anruft, bemängelt der Verbraucherschützer.

"Die betroffenen Kunden sollten sich im Zweifel dafür entscheiden, ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen und zu einem Anbieter mit einem echten Prepaid-Tarif wechseln", empfiehlt Geburtig. Der Vorzug beim Prepaid-Tarif sei ja gerade, dass nur die tatsächliche Inanspruchnahme bezahlt werden muss und keine festen monatlichen Kosten anfallen. Leidtragende seien daher die Mobilfunkteilnehmer, die ihr Handy vor allem zum Empfang von Anrufen beziehungsweise nur in Notfällen nutzen.

Mit der Einführung eines Mindestumsatzes als verkappte Grundgebühr verabschiede sich E-Plus nach und nach vom Tarifmodell Prepaid, heißt es von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern.


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