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Internetrecht: Hoeren-Skript in aktualisierter Fassung

Skript thematisiert neues BDSG, Internetsperren und Google-Werbung. Thomas Hoeren hat sein Skript zum Internetrecht überarbeitet. Das kostenlose Werk gibt in der Version September 2009 auf 556 Seiten einen aktuellen Überblick der relevanten Rechtsgebiete und wurde für die neue Auflage umfangreich überarbeitet.
/ Jens Ihlenfeld
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Das Skript Internetrecht (September 2009)(öffnet im neuen Fenster) enthält zahlreiche Gesetzesvorhaben aus der letzten Legislaturperiode, etwa die Novellierungen zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Zugangserschwerungsgesetz.

Hinzu kommen fast 200 neue Urteile und Literaturhinweise, die eingearbeitet wurden. Diese decken unter anderem Themen wie die Zulässigkeit von Google AdSense, die urheberrechtliche Zulässigkeit von Onlinevideorekordern und Soundsampling ab. Auch die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Outsourcing und Direktmarketing sowie die Haftung von Intermediären beispielsweise für Links und Foren spielt eine Rolle. Zudem liegen einige Musterverträge bei.

Hoerens Skript wird seit 2003 angeboten und mittlerweile alle sechs Monate aktualisiert. Der Professor leitet die Zivilrechtliche Abteilung des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Münster und argumentiert, die Aktualität des Skriptes sei mit gedruckten Büchern in aller Regel nicht zu erreichen.

Das Skript Internetrecht von Thomas Hoeren steht auf den Seiten der Universität Münster(öffnet im neuen Fenster) zum Download bereit.


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