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Milde Urteile gegen Internetbetrüger

Betreiber der Betrugsseite Fabrik-Einkauf.com kommen mit Bewährungsstrafen davon. Weil sie rund 130.000 Euro erschwindelt hatten, hat das Göttinger Landgericht drei Studenten wegen gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt. Die Täter hatten mit viel technischem Sachverstand eine großangelegte Abzockseite aufgesetzt und so knapp 1.000 Internetnutzer betrogen.
/ Werner Pluta
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Das Landgericht Göttingen(öffnet im neuen Fenster) hat am 17. August 2009 drei Jurastudenten im Alter von 25 und 26 Jahren aus Göttingen und Hamburg wegen vollendeten gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt. Die drei Verurteilten hatten über ihre Website Fabrik-Einkauf.com knapp 1.000 Nutzer um rund 130.000 Euro geprellt. Die beiden 26-jährigen Haupttäter erhielten Haftstrafen von 15 und 18 Monaten, die beide zur Bewährung ausgesetzt wurden. Der dritte Angeklagte wurde wegen Beihilfe zu einer sechsmonatigen Haftstrafe ebenfalls auf Bewährung verurteilt.

Technische Raffinesse

Die Taten seien technisch sehr raffiniert durchgeführt worden, sagte ein Sprecher des Göttinger Landgerichts Golem.de. Die Studenten hatten sich zunächst über ein fingiertes Gewinnspiel Adressdaten von mehreren 100.000 Nutzern verschafft. Dann verschickten sie an die Nutzer E-Mails, in denen sie diese mit der Aussicht auf Schnäppchen auf eine Website lockten. Diese Seite stellte lediglich eine Sprungbrettseite dar, die die Nutzer auf eine zweite Seite mit einer Eingabemaske für Adressdaten verwies.

Was die Nutzer jedoch nicht wussten: Die Links auf die Anmeldeseite waren bereits personalisiert. Beim Aufruf der Eingabemaske wurden die Adressdaten für die Nutzer unsichtbar aus der von den Tätern angelegten Datenbank übertragen. Auch wenn sie keine persönlichen Angaben machten, waren die Nutzer damit bei dem Angebot angemeldet. Für die Anmeldung verlangten die Studenten 86 Euro. Ein Hinweis auf die Anmeldegebühr war ganz klein am Fuß der Sprungbrettseite versteckt und erst nach Scrollen sichtbar.

Rund 27.000 Rechnungen

Die Studenten verschickten Rechnungen an rund 27.000 Nutzer. Zahlten diese nicht, drohten sie mit Mahnung. Rund 1.000 der Angeschriebenen zahlten insgesamt rund 130.000 Euro an die drei Studenten.

Die Täter verschleierten den Vorgang, indem sie die Sprungbrettseiten nach kurzer Zeit vom Netz nahmen. Sprungbrettseite und Anmeldeseite waren zudem auf verschiedenen Servern abgelegt, so dass die Sprungbrettseiten auch bei der Beschlagnahme der Server nicht nachvollziehbar gewesen waren, so der Sprecher. Das dafür nötige Wissen gehe "weit über das durchschnittliche Computer-Know-how" hinaus.

Dass die drei Angeklagten relativ glimpflich davonkamen, führte der Sprecher darauf zurück, dass sie geständig und nicht einschlägig vorbestraft waren. Durch ihre Geständnisse habe das Verfahren deutlich vereinfacht werden können.

Ein schriftliches Urteil in diesem Fall liegt noch nicht vor.


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