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DVD-Ripper RealDVD erleidet juristische Niederlage

Gericht entscheidet erneut im Sinne der Filmindustrie. Obwohl es dem Fair-Use-Prinzip entspricht, eine Backupkopie einer eigenen Film-DVD machen zu können, bleibt der DVD-Ripper RealDVD mit einem Verkaufsverbot belegt. Ein Bundesgesetz verbiete die Verbreitung von Kopierschutzknackern.
/ Achim Sawall
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RealNetworks hat eine empfindliche Niederlage im Rechtsstreit mit der Filmindustrie um den DVD-Ripper RealDVD hinnehmen müssen. Ein kalifornisches Gericht hat die vorläufige einstweilige Verfügung gegen den Verkauf der Software in eine ordentliche Anordnung umgewandelt.

Genau wie AnyDVD, DVDFab, HandBrake oder MacTheRipper ermöglicht die Software des Streaming-Media-Anbieters das Rippen von Filmen auf einen Datenspeicher, wo sie jedoch sofort wieder mit einem neuen Kopierschutz versehen werden. Vor der Verhängung des Verkaufsstopps hatte Real die 30-Dollar-Software in kurzer Zeit 3.000-mal verkaufen können.

US-Richterin Marilyn Hall Patel hat nun im Sinne des Klägers, dem Filmindustrieverband Motion Picture Association of America (MPAA), geurteilt, der RealDVD als Werkzeug zum Diebstahl von Film-DVDs bezeichnet hatte. In der 57-seitigen Urteilsbegründung heißt es: "Zwar kann es durchaus sein, dass es dem Fair-Use-Prinzip für den einzelnen Verbraucher entspricht, eine Backupkopie einer persönlich erworbenen DVD auf dem eigenem Computer machen zu können. Laut Bundesgesetz ist es dennoch illegal, ein Gerät oder Hilfsmittel zur Herstellung von Filmkopien für Konsumenten in Umlauf zu bringen."

Patel urteilte bereits im Prozess gegen die ursprüngliche Napster-Plattform im Sinne der Unterhaltungsindustrie. Ihr Verkaufsstopp bleibt nun in Kraft, bis es zur Hauptverhandlung kommt. Dies kann aber ein bis zwei Jahre dauern.

MPAA-Chef Dan Glickman nannte Patels Entscheidung einen Sieg "für die Gesetzlichkeit in der digitalen Wirtschaft".

RealNetworks zeigte sich enttäuscht über die Verhängung der einstweiligen Verfügung. "Wir haben gerade die richterliche Urteilsbegründung erhalten und prüfen sie gründlich. Nachdem wir das getan haben, legen wir unser weiteres Handeln fest." RealNetworks kann gegen das Urteil Berufung einlegen.


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