EU soll im Intel-Verfahren geschlampt haben

Keine Notizen über Aussagen von Dell in einsehbaren Unterlagen

Der Bürgerbeauftragte der EU erhebt Vorwürfe gegen die Europäische Kommission wegen Ungereimtheiten im Kartellverfahren gegen Intel. Einem Bericht des Wall Street Journal zufolge soll es über ein wichtiges Interview mit einem Dell-Mitarbeiter keine ordnungsgemäßen Unterlagen geben.

Artikel veröffentlicht am ,

Der Darstellung des Wall Street Journal zufolge hatte sich Intel nach der Verhängung der Rekordstrafe von 1,06 Milliarden Euro wegen wettbewerbsfeindlichen Verhaltens an den Bürgerbeauftragten der Europäischen Union, Nikiforos Diamandouros, gewandt. Dieser auch "Ombudsmann" genannte Beamte untersucht Beschwerden über Behörden der Europäischen Union.

Diamandouros soll darauf einen Bericht erstellt haben, in den die US-Zeitung noch vor Veröffentlichung Einblick nehmen konnte. Darin soll der Bürgerbeauftragte der Kommission "Misswirtschaft" bei der Behandlung eines Treffens zwischen Ermittlern und einem namentlich nicht genannten hochrangingen Angestellten von Dell im August 2006 vorwerfen.

Der Dell-Mitarbeiter soll in dem Gespräch die Leistung von AMD-Prozessoren als "sehr dürftig" beschrieben haben. Über dieses Interview soll es aber keine förmlichen Aufzeichnungen geben, nur eine Aktennotiz, die sechs Tage später erstellt wurde. Zudem ist der Zeitpunkt der angeblichen Aussage auffällig: Intel hatte erst im Juli 2006 die Prozessorserie Core 2 Duo vorgestellt, die den damals aktuellen Athlon X2 von AMD deutlich überlegen war.

Dennoch hatte Dell noch vor dem Marktstart des Core 2 Duo angekündigt, Rechner mit AMD-Prozessoren anbieten zu wollen. Das geschah im Laufe des Jahres 2006 auch zunächst durch Server, die mit Opterons bestückt waren, und später mit Desktop-PCs auf Basis des Athlon X2. Zuvor galt Dell als Paradebeispiel für vermeintliche Exklusivdeals zwischen Intel und PC-Herstellern, weil das Unternehmen jahrelang nur Rechner mit Intel-Prozessoren hergestellt hatte.

Dem Wall Street Journal zufolge war die später nachgereichte Aktennotiz über das Gespräch mit dem Dell-Mitarbeiter kein offizieller Teil der Ermittlungsakten und konnte von Intel daher nicht als Entlastungsmaterial eingesehen werden. Das deckt sich mit den von Intel wiederholt vorgebrachten Beschwerden darüber, dass die Kommission entlastendes Material im Verfahren nicht berücksichtigt habe. Später sollen dem Bericht des Bürgerbeauftragten zufolge EU-Mitarbeiter gegenüber Intel auch behauptet haben, das Treffen mit Dell habe gar nicht stattgefunden.

Derzeit läuft Intels Berufung gegen die Milliardenstrafe beim europäischen Gerichtshof in erster Instanz. Mit einer Entscheidung wird im Jahr 2010 gerechnet, Intel hatte jedoch bereits angekündigt, dass das Unternehmen einen jahrelangen Rechtsstreit erwartet.

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saddat 10. Aug 2009

Der Staat darf keine Vorgaben festlegen, wohl aber kann der Anwender frei entscheiden...

saddat 10. Aug 2009

Der Staat darf keine Vorgaben festlegen, wohl aber kann der Anwender frei entscheiden...

nepumuk 10. Aug 2009

Wenn Intel bestimmte Rabatte gewährt hat, wenn "exklusiv" Prozessoren von Intel verkauft...

Der mit dem Blubbb 10. Aug 2009

Das Urteil ist ja noch nicht rechtskräftig!? Vermutlich können die sich jetzt solange...



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