Wegen Handyaufladen: Arbeitgeber kündigt Angestelltem
Ein Arbeitgeber aus dem Ruhrgebiet hat kürzlich einem 52-jährigen Angestellten die fristlose Kündigung ausgesprochen, weil der sein Mobiltelefon regelmäßig in der Firma aufgeladen hatte. Nach Auffassung des Arbeitgebers handelte es sich dabei um Diebstahl, der eine fristlose Kündigung rechtfertige; das einmalige Laden eines Handyakkus kostet rund 0,015 Cent an Strom. Außerdem habe der Arbeitnehmer trotz bestehenden Verbots Fotos von seinem Arbeitsplatz gemacht – was aber in keinem Fall ein Grund für eine fristlose Kündigung wäre.
Der Angestellte klagte daraufhin vor dem Arbeitsgericht Oberhausen. Den Richtern dort reichte allerdings der Kündigungsgrund nicht aus, stattdessen schlugen sie eine Einigung vor: Der Arbeitnehmer hätte seinen Job behalten können, wenn er sich verpflichtet, sich künftig an Vorgaben zu halten.
Der Arbeitgeber war mit diesem Vorschlag nicht einverstanden. Ende Oktober 2009 hätte die Hauptverhandlung stattfinden sollen. Allerdings hat nun laut Pressemitteilung des Arbeitsgerichts vom 5. August 2009 das Unternehmen die Kündigung ohne Angabe von Gründen wieder zurückgezogen. Und sich bereiterklärt, die Gerichtskosten zu übernehmen.
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