Wegen Handyaufladen: Arbeitgeber kündigt Angestelltem

Fristlose Kündigung wegen Stromdiebstahl ausgesprochen

Ein Arbeitgeber aus dem Ruhrgebiet hat einem Angestellten die fristlose Kündigung ausgesprochen - weil der sein Handy am Arbeitsplatz geladen hatte. Nachdem der Betroffene rechtliche Mittel eingeleitet hatte, hat der Arbeitgeber die Kündigung allerdings wieder zurückgenommen.

Artikel veröffentlicht am ,

Ein Arbeitgeber aus dem Ruhrgebiet hat kürzlich einem 52-jährigen Angestellten die fristlose Kündigung ausgesprochen, weil der sein Mobiltelefon regelmäßig in der Firma aufgeladen hatte. Nach Auffassung des Arbeitgebers handelte es sich dabei um Diebstahl, der eine fristlose Kündigung rechtfertige; das einmalige Laden eines Handyakkus kostet rund 0,015 Cent an Strom. Außerdem habe der Arbeitnehmer trotz bestehenden Verbots Fotos von seinem Arbeitsplatz gemacht - was aber in keinem Fall ein Grund für eine fristlose Kündigung wäre.

Der Angestellte klagte daraufhin vor dem Arbeitsgericht Oberhausen. Den Richtern dort reichte allerdings der Kündigungsgrund nicht aus, stattdessen schlugen sie eine Einigung vor: Der Arbeitnehmer hätte seinen Job behalten können, wenn er sich verpflichtet, sich künftig an Vorgaben zu halten.

Der Arbeitgeber war mit diesem Vorschlag nicht einverstanden. Ende Oktober 2009 hätte die Hauptverhandlung stattfinden sollen. Allerdings hat nun laut Pressemitteilung des Arbeitsgerichts vom 5. August 2009 das Unternehmen die Kündigung ohne Angabe von Gründen wieder zurückgezogen. Und sich bereiterklärt, die Gerichtskosten zu übernehmen.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


Klaus-Bärbel 10. Aug 2009

Der iPhone-Akku ist so stark, da braucht man nur einmal pro Woche zu laden, vorzugsweise...

Django79 10. Aug 2009

Eine Impressumspflicht (hier: Anbieterkennzeichnung) besteht für jedes öffentlich...

Django79 10. Aug 2009

Geh nie tief, wenn da tief ist!

Bishop06 10. Aug 2009

So wie sich das liest, arbeitet er im oeffentlichen Dienst. Da brauchen die sowas nicht...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Whistleblower
Ehemaliger US-Konteradmiral äußert sich zu Außerirdischen

Wieder hat sich in den USA ein ehemals hochrangiger Militär und Beamter über Kontakte mit Aliens geäußert.

Whistleblower: Ehemaliger US-Konteradmiral äußert sich zu Außerirdischen
Artikel
  1. Schadstoffnorm 7: Neue Grenzwerte für Abrieb gelten auch für E-Autos
    Schadstoffnorm 7
    Neue Grenzwerte für Abrieb gelten auch für E-Autos

    Die neue Euronorm 7 legt nicht nur Grenzwerte für Bremsen- und Reifenabrieb fest, sondern auch Mindestanforderungen für Akkus.

  2. Ramjet: General Electric testet Hyperschalltriebwerk
    Ramjet
    General Electric testet Hyperschalltriebwerk

    Das Triebwerk soll Flüge mit Mach 5 ermöglichen.

  3. Elektroautos: Mercedes und Stellantis übernehmen komplette Umweltprämie
    Elektroautos
    Mercedes und Stellantis übernehmen komplette Umweltprämie

    Nach dem abrupten Aus der staatlichen Förderung springen erste Hersteller von Elektroautos ein.

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Last-Minute-Angebote bei Amazon • Avatar & The Crew Motorfest bis -50% • Xbox Series X 399€ • Cherry MX Board 3.0 S 49,95€ • Crucial MX500 2 TB 110,90€ • AVM FRITZ!Box 7590 AX + FRITZ!DECT 500 219€ [Werbung]
    •  /