Urteil: PCs sind nicht unbedingt rundfunkgebührenpflichtig

Gewerblich genutzte PCs werden meist nicht als Rundfunkempfänger genutzt

PCs sind nicht in jedem Fall als "neuartiges Rundfunkempfangsgerät" einzustufen und somit auch nicht immer rundfunkgebührenpflichtig, entschied die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Schleswig.

Artikel veröffentlicht am ,

Das Verwaltungsgericht Schleswig gab der Klage (Az. 14 A 243/08) einer Softwareentwicklungsfirma gegen die Rundfunkgebühr in Höhe von 54,79 Euro für einen internetfähigen PC statt, denn nach Ansicht des Gerichts kann ein PC nur dann als "neuartiges Rundfunkempfangsgerät" eingestuft werden, wenn das Gerät zur Wiedergabe von Rundfunksendungen geeignet sei.

Habe ein PC keine entsprechende Ausstattung, um Sprache, Musik und Geräusche überhaupt hörbar zu machen, so könne er Rundfunksendungen nicht wiedergeben und sei kein Rundfunkempfangsgerät. Es reiche nicht aus, dass ein PC durch Zukauf und Ein- oder Anbau weiterer Komponenten zum Empfang von Rundfunksendungen tauglich gemacht werden könnte, teilt das Gericht mit.

Aber internetfähige PCs seien nicht ohne weiteres als Rundfunkgeräte anzusehen, denn es handle sich dabei um Multifunktionsgeräte, die nach dem Willen des Herstellers unter anderem auch Rundfunkempfang ermöglichen können. Anders als bei herkömmlichen Rundfunkempfängern könne bei solchen Multifunktionsgeräten nicht allein aus der Nutzungsmöglichkeit darauf geschlossen werden, dass sie zum Empfang bereitgehalten werden.

Nach Ansicht des Richters geht die Auffassung, dass ein Rundfunkempfangsgerät bereits zum Empfang bereitgehalten werde, wenn damit ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunk empfangen werden könne und es auf die tatsächliche Nutzung oder Nutzungsabsicht nicht ankäme, sondern allein der Besitz ausreiche, an der Wirklichkeit im gewerblichen Bereich vorbei. PCs würden in Unternehmen nicht typischerweise als Rundfunkgeräte genutzt, teilweise sei das den Mitarbeitern sogar untersagt.

Sollten PCs aber tatsächlich als Rundfunkgeräte genutzt werden, seien auch Rundfunkgebühren zu zahlen, so das Gericht weiter.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das Verwaltungsgericht die Berufung zugelassen.

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testinfo 13. Dez 2009

Es ist doch wohl die grösste Sauerei, daß wenn ich z.B. SWR1 Radio Stream im Internet...

Nolan ra Sinjaria 12. Aug 2009

und könnte vermutlich niedriger ausfallen als die aktuellen Fernsehgebühren, wenn dafür...

IchDuErSieEs 05. Aug 2009

vollbeschäftigung bis 2020? ist *das* realistisch? vor der wahl werden die versprechen...

GEZeichnet 04. Aug 2009

Erstens: nur bis 20 Uhr. Zweitens: alles zusammengerechnet nur 20 Minuten am Tag...



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