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Bundesnetzagentur verstärkt Kampf gegen Telefonwerbung

Auf die Mithilfe der Verbraucher angewiesen. Die Bundesnetzagentur will nun mit Hilfe der Verbraucher härter gegen unerlaubte Telefonwerbung, sogenannte Cold Calls, durchgreifen. Möglich werde das durch eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
/ Christian Klaß
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Verbraucher ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu Werbezwecken anzurufen, war bereits vor der Gesetzesänderung verboten. Seit der Gesetzesänderung können sich die Anrufer jedoch nicht mehr auf Zustimmungserklärungen berufen, die der Verbraucher in einem völlig anderen Zusammenhang wie beispielsweise durch Gewinnspielteilnahme oder nachträglich erteilt hat.

Ebenfalls neu ist, dass Verstöße gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung(öffnet im neuen Fenster) nun als Ordnungswidrigkeiten gelten und von der Bundesnetzagentur mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Da auch das Telekommunikationsgesetz um einen Bußgeldtatbestand erweitert wurde, dürfen Werbeanrufe nicht mehr mit unterdrückter Telefonnummer erfolgen. Diese Identitätsverschleierung kann von der Bundesnetzagentur nun mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

"Die unerwünschte Telefonwerbung ist inzwischen für die meisten Bürger mehr als nur ein Ärgernis. Wir alle möchten nicht in unserer kostbaren Freizeit belästigt werden, wenn wir nicht ein Interesse an Kontakten bekundet haben. Es war daher nur konsequent, dass der Gesetzgeber dem ausufernden Missbrauch der Telefonwerbung nun klare Grenzen gesetzt hat" , sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. "Einen Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch werden wir nicht tolerieren."

Gehen beim Verbraucher dennoch Werbeanrufe ohne vorheriges Einverständnis ein, so können diese sich über ein per Post zu verschickendes, aber als PDF zum Download(öffnet im neuen Fenster) bereitstehendes Formular bei der Bundesnetzagentur beschweren. Dabei sollten Datum und Uhrzeit des Anrufs, Name und – sofern möglich – Rufnummer des Anrufers, der Name des Unternehmens, in dessen Auftrag der Anruf erfolgt ist, und der Grund des Werbeanrufs mitgeteilt werden.

"Wir sind bei der Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung in erster Linie auf die Mithilfe der Verbraucher angewiesen. Deren Angaben zum konkreten Vorfall kommt eine entscheidende Bedeutung im Kampf gegen unerlaubte Telefonwerbung zu" , so Kurth. Zugleich appelliert er auch an die werbenden Unternehmen, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und aus Werbemaßnahmen keine Belästigung von Verbrauchern entstehen zu lassen.


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