Urteil: 675.000 Dollar Schadensersatz in Filesharing-Prozess
Es hätte schlimmer kommen können für Joel Tenenbaum. Nachdem der Bostoner Student am Freitag alle Vorwürfe der Anklage eingeräumt hatte, brauchten die Geschworenen nicht lange, um ein Urteil zu finden. Für jede der Tenenbaum vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen soll er 22.500 US-Dollar an die Rechteinhaber zahlen. Da ihm die Kläger vorhielten, die Rechte an 30 Musikstücken verletzt zu haben, beläuft sich die Gesamtsumme auf 675.000 US-Dollar.
Joel Tenenbaum nahm das Urteil gefasst entgegen. "Ich bin enttäuscht, aber nicht überrascht. Ich bin dankbar, dass es nicht viel mehr geworden ist, dass es keine Millionen sind" , erklärte Tenenbaum gegenüber Ars Technica(öffnet im neuen Fenster) nach dem Urteil. Da Tenenbaum am Freitag zugegeben hatte, Tauschbörsen genutzt zu haben, um sich Musik möglichst billig zu beschaffen, hätten die Geschworenen bis zu 4,5 Millionen US-Dollar Schadensersatz festlegen können. Dass es nicht so viel geworden ist, "ist in meinen Augen ein Signal, dass die Jury die Sache auch von meiner Seite betrachtet hat" , sagte Tenenbaum.
Das Urteil im zweiten großen Filesharing-Prozess in den USA fiel deutlich milder aus als das im ersten Prozess. Dort war die angeklagte Jammie Thomas-Rasset von einer Geschworenen-Jury zu insgesamt 1,92 Millionen US-Dollar Schadensersatz verurteilt worden. Während Tenenbaum am Ende alle Vorwürfe zugegeben hatte, blieb Thomas-Rasset bis zum Schluss bei ihrer Darstellung der Sachlage, dass sie keine Musikstücke in eine Tauschbörse hochgeladen hatte.
Noch ist offen, ob Joel Tenenbaum gegen das Urteil Berufung einlegen wird. Richterin Nancy Gertner hatte bereits vor dem Urteilsspruch der Jury angekündigt, die Höhe der verhängten Schadensersatzsumme auf ihre Verfassungskonformität zu prüfen.
Urteile, in denen ein exzessiver Schadensersatz verhängt wird, verstoßen nach der Rechtsprechung des obersten Gerichts der USA gegen das in der Verfassung verankerte Recht auf einen fairen Prozess. Ein Schadensersatz gilt bisher als fair, solange er das Verhältnis von 9:1 zum tatsächlich entstandenen Schaden nicht übersteigt.
[von Robert A. Gehring]
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