Gewinnversprechen: Bundesnetzagentur sperrt 16 Rufnummern

Rechnungslegungs- und Inkassoverbote sollen Abzockanrufe unterbinden

Die Bundesnetzagentur hat auf eine neue Welle von telefonischen Gewinnversprechen reagiert und die Abschaltung von 16 Rufnummern angeordnet. Zugleich hat die Bundesnetzagentur entsprechende Rechnungslegungs- und Inkassoverbote ausgesprochen.

Artikel veröffentlicht am ,

Seit Mitte Juni 2009 werden Verbraucher bundesweit verstärkt mit unerwünschten Gewinnanrufen belästigt. Eine Bandansage informiert den Angerufenen darüber, dass die Nummer des Telefonanschlusses ausgelost worden sei. Der Angerufene sei "der glückliche Gewinner eines Audi Cabriolets im Wert von 25.000 Euro", heißt es unter anderem. Für die Zustellung des Gewinns wird der Angerufene aufgefordert, eine 0900er Rufnummer zu wählen.

Nach Angaben der Bundesnetzagentur verstoßen diese Gewinnanrufe gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und sind damit rechtswidrig. Darüber hinaus werden in den vorliegenden Fällen 0900er Rufnummern beworben, ohne dass der bei einem Anruf dieser Nummer zu zahlende Preis angegeben ist.

Drei Unternehmen verantwortlich

Dabei seien für die aktuellen Gewinnanrufe drei Unternehmen verantwortlich, von denen zwei ihren Firmensitz im Ausland haben. Da sich das Vorgehen der Bundesnetzagentur vorrangig gegen die deutschen Netzbetreiber beziehungsweise die Rechnungsersteller richtet, spielt es keine große Rolle, wo die Anbieter ihren Sitz haben. Im konkreten Fall wurden alle beanstandeten Rufnummern bei demselben Netzbetreiber geschaltet.

16 Rufnummern abgeschaltet

Um das Vorgehen zu unterbinden, hat die Bundesnetzagentur insgesamt 16 Rufnummern abschalten lassen, im Einzelnen sind das: (0)9003 030 120, (0)9003 080 110, (0)9003 080 810, (0)9003 101 331, (0)9003 101 335, (0)9003 131 010, (0)9005 120 530, (0)9005 120 540, (0)9005 120 550, (0)9005 120 570, (0)9005 120 580, (0)9005 120 590, (0)9005 703 410, (0)9005 703 420, (0)9005 703 430 und (0)9005 703 440.

Zudem wurde ein Rechnungslegungs- und Inkassoverbot für diese Rufnummern verhängt. Das bedeutet, dass Anrufe auf diese Rufnummern für den Zeitraum des Verbots nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Verbraucher bereits Rechnungen erhalten haben, greift zugleich das Inkassoverbot, die Forderungen dürfen also nicht mehr eingetrieben werden. Schwieriger wird es, wenn die Verbindungsentgelte bereits bezahlt wurden: In diesen Fällen, so rät die Behörde, sollte gegebenenfalls mit Unterstützung der Verbraucherzentralen oder eines Rechtsanwalts versucht werden, das Geld vom Netzbetreiber zurückzufordern.

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Günni 24. Aug 2009

Was für ein unqualifizierter Käse! Das angerufene Gericht muss sich mit der Sache...

mackipacki 01. Aug 2009

warum werden die Betrüger nicht beim Namen genannt?

Jörg D 31. Jul 2009

Das da mal endlich was passiert, war lange überfällig. Die ersten Meldungen darüber lagen...



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